BGH bestätigt Urteil gegen Berliner Arzt wegen Sterbehilfe
Ein Berliner Arzt wurde nach Sterbehilfe für eine schwer depressive
Frau verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil
bestätigt.
Berlin (dpa/bb) - Die Verurteilung eines Berliner Arztes wegen
Totschlags im Fall einer Sterbehilfe von 2024 ist rechtskräftig. Der
5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig verwarf die Revision
des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom April
2024. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum
Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH mit.
Der damals 74-jährige Arzt im Ruhestand, der einer
Sterbehilfeorganisation angehörte, war wegen Totschlags in
mittelbarer Täterschaft zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren
verurteilt worden. Er hatte einer schwer depressiven Frau beim
Sterben geholfen und aus Sicht der Richter dabei Grenzen
überschritten. Nach Überzeugung des Gerichts war die 37-jährige Frau
wegen ihrer Depression zu einer «vollständig rationalen Entscheidung»
krankheitsbedingt nicht in der Lage.
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