Wo ist die Behandlung psychisch Kranker geregelt?
Gießen (dpa/lhe) - Gesetzlich geregelt ist die Behandlung psychisch
kranker Menschen in Hessen im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Das
Gesetz regelt die Behandlung und Unterbringung von Menschen, «die
infolge einer psychischen Störung funktionseingeschränkt, krank oder
behindert sind oder bei denen Anzeichen für eine solche
Funktionseinschränkung, Krankheit oder Behinderung bestehen». Das
Gesetz regelt auch eine Zwangsunterbringung. In Paragraf 9 wird
klargestellt, dass ein Mensch ohne oder gegen seinen Willen
untergebracht werden kann, wenn für ihn oder andere eine Gefahr für
die Gesundheit oder das Leben besteht.
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