Was im Maßregelvollzug wirklich passiert Von Aleksandra Bakmaz und Felix Kästle , dpa
Was passiert konkret mit Menschen, die statt ins Gefängnis in den
psychiatrischen Maßregelvollzug kommen? Ein Blick in eine sonst
verborgene Welt.
Ravensburg (dpa/lsw) - Auf der gesicherten Behandlungsstation gibt es
zwei Türen, die nur von außen aufgehen. Türgriffe im Inneren sucht
man in diesen beiden Krisenräumen vergebens. Wer hier kurzfristig
untergebracht ist, befindet sich in einem Ausnahmezustand, ist
psychisch krank und hat im Zustand der Schuldunfähigkeit eine
Straftat begangen.
Diese Menschen kommen nicht ins Gefängnis, sondern in den
Maßregelvollzug. Sie leben in einer Welt aus Sicherheitsregeln,
Psychotherapie, Medikamenten, Gruppenarbeit, gleichzeitig besteht ihr
Alltag aus Arbeits-, Sport- oder Kunsttherapie.
Mehr als 80 Prozent der Patienten leiden an Schizophrenie, bei den
übrigen bestehen im Wesentlichen Persönlichkeitsstörungen oder
geistige Beeinträchtigungen, wie Roswita Hietel-Weniger erklärt. Sie
ist die Ärztliche Direktorin der Klinik für Forensische Psychiatrie
und Psychotherapie am ZfP Weissenau in der Nähe vom Bodensee - das
steht für Zentrum für Psychiatrie. «Die durchschnittliche
Verweildauer liegt bei vier Jahren», sagt sie.
Entscheidend für die Entlassung sei nicht die Straftat, sondern die
Prognose: «Nur wenn ein Patient nicht mehr gefährlich ist, kann er
unter strengen Auflagen entlassen werden.»
Sicherheitsvorkehrungen in der Aufnahme am höchsten
Der Weg durch den Maßregelvollzug führt am Zentrum für Psychiatrie
über verschiedene Stufen: Aufnahme, geschlossene Station, offene
Station. Die ersten Monate bis zur Hauptverhandlung vor Gericht
verbringen die Patienten auf der Aufnahmestation. «Es ist die höchst
gesicherte Station. Überall geht es nur durch Schleusen hinein oder
hinaus», sagt Marc Stihler, pflegerischer Leiter der Aufnahme.
Das Haus steht im Grünen auf dem weitläufigen Gelände des
ZfP-Standorts mitten im Ravensburger Stadtteil Weissenau. Der Zaun
ist so gesetzt, dass er kaum auffällt. Ohne Personal aus dem Gebäude
herauszukommen, sei praktisch nicht möglich, sagt Stihler, der seit
2012 auf der Station arbeitet.
Die Patienten auf der Aufnahmestation sind vergleichbar zur
Untersuchungshaft untergebracht. «Auch hier gibt es
Beschränkungsbeschlüsse, analog zur U-Haft. Die Post muss
kontrolliert werden, Telefongespräche werden überwacht und müssen
genehmigt sein.» Hintergrund des Ganzen sei die Verdunklungsgefahr.
Die Gerichtsverhandlung hat es ja noch nicht gegeben.
Pflegepersonal bekommt Deeskalationstraining
Polizeibeamte bringen die Patienten vom Haftrichter in die Klinik.
Oft kommen sie bereits kurz nach der Straftat. Zu den Delikten gehört
Körperverletzung, Totschlag oder Brandstiftung. «Wir nehmen sie dann
in Empfang. Es gibt Doppelzimmer, aber auch Einzelzimmer», so der
pflegerische Leiter der Aufnahme. Die Pflegekräfte müssen mit
Aggressionen umgehen und werden dafür extra in einem
Deeskalationstraining geschult.
Bei akuter Gefährlichkeit kommen die Patienten in einen besonders
gesicherten Raum. «Im Aufnahmebereich ist die Sicherheit das
Wichtigste. Wir müssen immer schauen, dass alle sicher sind - auch
der Patient selbst, weil er in der Psychose oft nicht weiß, was er
tut», sagt Stihler.
Alle Zimmer haben große Fenster mit Blick ins Grüne, um die Therapie
zu unterstützen. Es gibt einen Innenhof, in den die Patienten
eigenständig hinausgehen können - kontrollierte Freiheit auf eng
begrenztem Raum.
Die Menschen wirken ruhig und in sich gekehrt. Schon im
Aufnahmebereich beginne die Behandlung der Patienten, so Stihler.
Frauen, die deutlich in der Unterzahl sind, und Männer leben auf den
Stationen zusammen. Sie haben jeweils aber auch Rückzugsorte.
Auf dem Speiseplan steht Krankenhaus-Essen
Die Patienten sollen sich am Alltag beteiligen, Aufgaben übernehmen,
soziales Miteinander erlernen, sagt Stihler. Für viele mit
Schizophrenie sei das ein erster großer Schritt: «Die Schizophrenie
bringt häufig mit sich, dass man andere Menschen meidet.» Die
Patienten hätten vorher teils auf der Straße oder zu Hause in der
Verwahrlosung gelebt.
Das Ziel sei klar definiert: Behandlung der Erkrankung und
Rückführung in die Gesellschaft. Deshalb sei das gemeinsame Essen
dreimal am Tag mehr als eine reine Versorgungsleistung. Es sei Übung
im Miteinander, im Aushalten der anderen, im Einhalten von Regeln.
Auf dem Speiseplan stehe normales Krankenhaus-Essen.
Isolierung bei Ausnahmezustand
Zu Auseinandersetzungen zwischen den Patienten oder mit dem
Pflegepersonal komme es hin und wieder, erklärt Klinikdirektorin
Hietel-Weniger. Je besser ein Patient medikamentiert sei, desto
geringer sei das Risiko dafür. «Wenn die Symptome der Krankheit
abgeklungen sind, dann ist die Wahrscheinlichkeit für einen Übergriff
minimal», sagt sie. In kritischen Situationen kommen die Patienten
zeitlich befristet in Isolierräume.
Auch auf den geschlossenen, weiterführenden Stationen, die nach der
Aufnahme folgen, gibt es Krisenräume. Die Zimmer sind zum Schutz der
Patienten kameraüberwacht, durch eine Luke kann man hineinschauen.
Ansonsten sind auch auf diesen Stationen normale Patientenzimmer und
Gemeinschaftsräume zu sehen.
Eine dieser Behandlungsstationen ist in einem anderen Gebäude. Der
Unterschied zur Aufnahme: Hier verbringen die Patienten deutlich mehr
Zeit. 20 verfügbare Betten und zwei Krisenräume befinden sich hier.
Es gibt zwei Balkone, Tischkicker und Dart. Bei positivem
Behandlungsverlauf und sogenannter Absprachefähigkeit erfolgt die
Verlegung auf eine offen geführte Station.
Pflegerin Milena Herdt, die auf einer dieser offenen Stationen
arbeitet, erklärt: «Das Haus hat einen Wohnheim-Charakter.» Es liegt
am Rande des ZfP-Geländes, direkt an einer Straße. Auf jedem
Stockwerk ist ein Personaldienstzimmer. Die Patienten dürften sich
frei bewegen. Auch hier gibt es viele Therapieangebote. Es ist eine
Station, die auf das Leben außerhalb der Klinik vorbereitet,
vergleichbar mit dem offenen Vollzug.
Gericht ordnet Unterbringung an
Rechtlich geregelt ist das alles vor allem im Paragrafen 63 im
Strafgesetzbuch. Die zeitlich unbefristete Unterbringung in einer
Psychiatrie wird im Rahmen einer Gerichtsverhandlung angeordnet.
Statt einer Anklage gibt es in solchen Prozessen einen
Sicherungs-Antrag.
«Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist die Anordnung der
Unterbringung obligatorisch und steht nicht im Ermessen des
Gerichts», erklärt ein Sprecher des Justizministeriums. Die Zahl der
Unterbringungen schwankt seit Jahren, ist aber insgesamt etwas
gestiegen. In Baden-Württemberg wurden 2024 laut Ministerium 190
Menschen neu untergebracht. In Deutschland sind derzeit rund 10.000
Menschen in Dutzenden solcher Einrichtungen bundesweit
untergebracht.
«Wer hier lebt, hat sich seine Erkrankung nicht ausgesucht»
«In der Öffentlichkeit wird der Maßregelvollzug oft verzerrt als
gefährlicher Ort wahrgenommen», sagt Hietel-Weniger. Übersehen werde
dabei, dass die Patienten behandelt würden und damit keine
Gefährlichkeit mehr bestehe oder diese erheblich reduziert sei. «Wer
hier lebt, hat sich seine Erkrankung nicht ausgesucht. Eine akute
Psychose kann jeden treffen - auch Menschen, die vorher gesund waren
und mitten im Leben standen.»
Der Maßregelvollzug sei im rechtlichen Sinne keine Strafe. «Die
Patienten müssen sich aber mit ihrer Erkrankung und mit der Straftat
auseinandersetzen, die erforderliche Behandlung dauerhaft akzeptieren
und die Medikamente zuverlässig einnehmen. Dadurch kann die
Sicherheit für die Bevölkerung gewährleistet werden.»
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