Gericht: Darstellung bei Arztterminen irreführend

Viele Praxen nutzen bei der Terminvergabe das Buchungsportal
Doctolib. Bei Verbrauchern werden aus Sicht eines Gerichts jedoch
falsche Erwartungen geweckt.

Berlin (dpa) - Das Buchungsportal Doctolib muss nach einem Urteil
seine Filterfunktion bei der Anzeige von Terminen anpassen. In der
bisherigen Form sei sie irreführend, weil sie Kassenpatienten auch
Termine anzeigt, die nur für privat Versicherte und Selbstzahler
zugänglich sind, wie das Landgericht Berlin bereits im November
urteilte und nun bekannt wurde. (Az.: 52 O 149/25)

Dies geschehe nach den Angaben auch, wenn Nutzerinnen oder Nutzer die
Einstellung «gesetzlich versichert» ausgewählt hätten. Dadurch wi
rd
aus Sicht der Richter die Erwartung enttäuscht, die Möglichkeit zu
haben, ohne Vorkasse behandelt zu werden. 

Das Landgericht untersagte Doctolib, die entsprechende Filterfunktion
weiter zu verwenden. Damit war eine Klage des Bundesverbandes der
Verbraucherzentrale (vzbv) erfolgreich. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Buchungsportal
habe Berufung eingelegt. Als zweite Instanz ist nun das Berliner
Kammergericht zuständig. 

Patientenbeauftragter: Richtungsweisendes Urteil

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze,
sprach gleichwohl von einem richtungsweisenden Urteil. «Zwischen
privat und gesetzlich Versicherten bildet sich zunehmend eine
Zwei-Klassen-Medizin heraus, die insbesondere beim Zugang zur
gesundheitlichen Versorgung spürbar ist», erklärte Schwartze. «Mit

einem solchen Vorgehen, das vermeintlich filtert, dann aber doch
Termine für Selbstzahlung anzeigt, wird es Patientinnen und Patienten
zusätzlich unnötig erschwert.»

Klage nach Verbraucherbeschwerden

Der Bundesverband hat nach eigenen Angaben geklagt, weil bei den
Verbraucherzentralen Beschwerden eingingen. «Nach Ansicht der
Verbraucherzentrale müssen Privatsprechstunden und
Selbstzahlertermine eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Sie
dürfen gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden, wenn die
Versicherten das explizit wünschen», sagte Vorstandschefin Ramona Pop
dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Nötig sind
verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle
Arztterminportale.»

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