Jugendschutz bei E-Zigaretten: BGH prüft Alterskontrolle Von Jacqueline Melcher und Wolf von Dewitz, dpa

E-Zigaretten kommen vor allem bei jungen Leuten gut an. Doch wie
streng muss der Jugendschutz beim Online-Verkauf von leeren
Ersatztanks greifen? Ein BGH-Verfahren rückt die Vapes erneut in den
Fokus.

Karlsruhe (dpa) - Mit bunten Designs und Geschmacksrichtungen wie
Minze, Melone oder Omas Apfelkuchen sprechen E-Zigaretten oft vor
allem junge Menschen an. Das Jugendschutzgesetz verbietet dabei
ausdrücklich den Verkauf an Kinder und Jugendliche. Müssen Händler
daher auch beim Online-Versand von ungefüllten Ersatztanks das Alter
der Käuferinnen und Käufer kontrollieren?

Die Frage nimmt gerade der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter
die Lupe. Am Donnerstag verhandelte das höchste Zivilgericht
Deutschlands über einen Rechtsstreit zwischen zwei Unternehmen, die
online E-Zigaretten verkaufen. Die wichtigsten Fragen und Antworten
zum Verfahren, einem umstrittenen Produkt und einer wachsenden
Branche:

Wie funktioniert eine E-Zigarette?

E-Zigaretten oder Vapes (vom englischen Begriff Vaporizer, auf
deutsch: Verdampfer) sind elektronische Zigaretten, die mit einer
Flüssigkeit gefüllt sind. Dieses sogenannte E-Liquid wird über ein
batteriebetriebenes Heizelement erwärmt, verdampft und anschließend
über ein Mundstück eingeatmet. Die Flüssigkeit besteht in der Regel
aus den Feuchthaltemittel Propylenglykol und Glycerin, aus Nikotin
sowie Aroma- und Geschmacksstoffen.

Wie beliebt sind E-Zigaretten?

Laut der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (Debra) der
Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität lag der Anteil der
E-Zigaretten-Nutzer an der Bevölkerung ab 14 Jahren in Deutschland im
Oktober 2025 bei 2,7 Prozent. Der Anteil der Tabakraucher lag zur
selben Zeit bei knapp 30 Prozent. Bei den 14- bis 17-Jährigen ist die
Differenz deutlich kleiner: In dieser Altersgruppe rauchten 9,5
Prozent Tabak, 3,9 Prozent griffen zu den E-Zigaretten.

Ist Vaping gesundheitsschädlich?

Auch wenn der Dampf von E-Zigaretten weniger Schadstoffe enthält als
verbrennender Tabak, warnen Gesundheitsexperten vor den Gefahren.
«Der ausgestoßene Dampf enthält eine große Zahl an festen und
flüssigen Stoffen, die unter anderem das Herzkreislaufsystem und die
Lunge schädigen können», warnt das Bundesinstitut für
Risikobewertung. Analysedaten deuteten darauf hin, dass beim Erhitzen
der Flüssigkeiten krebserzeugende Substanzen entstehen könnten. Es
fehle zudem an Langzeitstudien, wie sich das Einatmen der Substanzen
auf die Gesundheit auswirke.

Wie entwickelt sich die Branche?

Der Vaping-Markt boomt. Laut dem Branchenverband BfTG lag der Umsatz
im deutschen E-Zigaretten-Markt 2025 bei 2,4 Milliarden Euro, was ein
Plus um 25 Prozent war. Dieses Jahr soll das Geschäft um 20 Prozent
anziehen, schätzt die Organisation, deren Kürzel für «Bündnis f
ür
Tabakfreien Genuss» steht. Die Entwicklung begründet der Verband
damit, dass mehr Raucher zur E-Zigarette wechselten. Politiker und
Jugendschutz-Experten warnen hingegen davor, dass die Produkte für
junge Leute attraktiv seien und daher eine Gefahr darstellten.

Es gibt unterschiedliche Produktarten: Zehn Prozent des Marktes
entfallen laut BfTG auf Einweg-E-Zigaretten, 40 Prozent auf
Pod-Systeme, bei denen die Tanks vorbefüllt sind und weggeworfen
werden, wenn sie leer sind, während das Elektrogerät mit einem neuen
Tank weitergenutzt wird. Bei den restlichen 50 Prozent geht es um
offene Systeme - also Elektrogeräte, bei denen man sich die Tanks
selbst mit Liquids befüllt. Hierfür sind auch die Ersatztanks
wichtig, die in der Regel zwischen 15 und 30 Euro kosten. Der Verband
des E-Zigarettenhandels schätzt hingegen, dass der Marktanteil der
offenen Systeme geringer ist als vom BfTG angegeben.

Was sagt das Jugendschutzgesetz zum Verkauf von E-Zigaretten?

Im Jugendschutzgesetz steht, dass Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse sowohl in Geschäften als auch im
Versandhandel nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden
dürfen. Das gilt demnach explizit «auch für nikotinfreie Erzeugnisse,

wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen
Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die
entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren
Behältnisse».

Worum geht es am Bundesgerichtshof?

Der BGH prüft, ob ein Versandhändler auch beim Verkauf von
ungefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten das Alter des Bestellers
überprüfen muss. Über die Frage streiten zwei Handelsfirmen, die
E-Zigaretten übers Internet verkaufen. Der erste Zivilsenat des BGH
ließ in seiner vorläufigen Einschätzung am Donnerstag durchblicken,
dass er wohl auch die leeren Ersatztanks zu den vom Jugendschutz
erfassten Produkten zählt. Ein Versand ohne Alters-Check wäre dann
nicht erlaubt. Wann der BGH ein Urteil fällt, blieb zunächst offen.

Wie wird das Alter überprüft?

Wenn man im Netz E-Zigaretten bestellt, führt der Händler nach
Angaben des Branchenverbandes BfTG eine Online-Kontrolle durch - er
lässt sich beispielsweise von der Schufa bestätigen, dass der
Bestellende volljährig ist. Hinzu kommt noch eine Sichtkontrolle des
Paketboten bei der Übergabe an der Haustür: Das soll verhindern, dass
etwa ein minderjähriger Sohn mit den Kontodaten seines Vaters im
Internet Vapes bestellt und den Paketboten dann an der Haustür
abfängt.

Für beide Dienstleistungen - die Online-Datenanalyse der Schufa oder
anderer Dienstleister sowie die Paketboten-Alterskontrolle - zahlen
die E-Zigaretten-Händler Geld. Je nach Bestellung wird ein hoher
zweistelliger Cent-Betrag oder ein niedriger einstelliger Euro-Betrag
fällig, um den Jugendschutz zu gewährleisten, heißt es vom BfTG.

Was sagen die Unternehmen?

Aus Sicht der Anwältin des beklagten Unternehmens, Brunhilde
Ackermann, greift die Jugendschutz-Regelung nicht, wenn das Behältnis
leer ist und die Substanz, die nicht an Kinder und Jugendliche
abgegeben werden darf, noch gar nicht enthalte. Zigarettenpapier ohne
Tabak, das für Zigaretten zum Selberdrehen genutzt wird, oder
Pfeifen, seien schließlich auch kein nikotinhaltiges Produkt im Sinne
des Jugendschutzes, argumentiert sie.

Die klagende Firma ist Mitglied im Branchenverband BfTG. Dessen
Vorsitzender Dustin Dahlmann sagt: «Die Altersprüfung beim
Online-Versand von unbefüllten Ersatztanks ist ein wichtiger
Bestandteil eines effektiven Jugendschutzes.» Der Einwand, ein
unbefüllter Tank sei für sich genommen harmlos, greife zu kurz, so
BfTG-Chef Dahlmann. «Wenn Jugendliche sich funktionsnotwendige
Einzelteile wie Akkuträger, Verdampferköpfe und Tanks ohne
Alterskontrolle im Internet zusammenstellen können, wird der
Schutzzweck des Jugendschutzgesetzes unterlaufen.»

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