BGH prüft Alterskontrolle für Ersatztanks von E-Zigaretten

Dürfen leere E-Zigaretten-Tanks im Internet ohne Alters-Check
verkauft werden? Der BGH will klären, wie streng der Jugendschutz
greift.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am
Donnerstag (10.00 Uhr) mit der Frage, ob Händler beim Verkauf von
ungefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten im Internet das Alter der
Käuferinnen und Käufer kontrollieren müssen. Die Klägerseite meint,

ein Verkauf ohne Altersüberprüfung verstoße gegen das
Jugendschutzgesetz. Eine Entscheidung wird erst später erwartet.

E-Zigaretten oder Vapes sind mit einer Flüssigkeit gefüllt, die über

ein Heizelement erwärmt, verdampft und anschließend über ein
Mundstück eingeatmet wird. Das sogenannte E-Liquid besteht in der
Regel aus den Feuchthaltemittel Propylenglykol und Glycerin, aus
Nikotin sowie Aroma- und Geschmacksstoffen. Auch wenn der Dampf
weniger Schadstoffe enthält als verbrennender Tabak, warnen
Gesundheitsexperten vor den Gefahren.

Gilt das Verbot auch für Ersatztanks?

Im Jugendschutzgesetz steht, dass Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben
werden dürfen. Das Verbot gilt demnach explizit «auch für
nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder
elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches
Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund
eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse».

Das Oberlandesgericht Hamm hatte zuletzt entschieden, dass auch
ungefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten zu diesen vom
Jugendschutzgesetz erfassten Produkten gehören. Ein Verkauf ohne
Altersüberprüfung sei daher rechtswidrig. Das Gericht verneinte aber
Ansprüche der Kläger auf Schadenersatz und Auskunft über die Gewinne

des beklagten Unternehmens. Beide Seiten legten Revision ein, sodass
das Verfahren nun in Karlsruhe liegt. (Az. I ZR 106/25)

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