Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel am Rhein bleibt
Im Dezember wurden erstmals weniger Fälle von Vogelgrippe
festgestellt. Allerdings geben die Experten noch keine Entwarnung: Es
werden weiter infizierte Tiere gefunden.
Mannheim (dpa/lsw) - Aufgrund weiterer Vogelgrippe-Funde bei
heimischen Wildvögeln wird die Stallpflicht für Geflügel entlang des
Rheins verlängert. «Wir sind in der laufenden Vogelgrippesaison noch
nicht über den Berg und es gilt, die Biosicherheitsmaßnahmen
konsequent einzuhalten», sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk
(CDU) laut einer Mitteilung.
Die Maßnahme gilt demnach nun bis zum 12. Februar für das Gebiet am
Rhein von Mannheim bis in die Ortenau sowie im Landkreis Ludwigsburg.
Dagegen werde die Stallpflicht für Geflügel in Stadt- und Landkreis
Heilbronn sowie im Landkreis Esslingen zum Donnerstag (15. Januar)
aufgehoben.
Im Dezember weniger positive Fälle festgestellt
Seit dem Herbst komme es in Europa und Deutschland zu einem starken
Anstieg von nachgewiesenen Vogelgrippe-Fällen (H5N1) bei Geflügel und
Wildvögeln, hieß es in der Mitteilung. Der Höhepunkt sei dabei im
November erreicht worden. Im Dezember seien erstmals weniger Fälle
festgestellt worden. Insgesamt sei der Erreger seit dem 30. Oktober
bei 80 Wildvögeln in Baden-Württemberg bestätigt worden, teilte das
Ministerium auf Nachfrage mit.
Nach der aktuellen Risikoeinschätzung des
Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist trotz dieses Rückgangs nicht
von einer nachhaltigen Entspannung der Lage auszugehen. Hintergrund
seien die weiterhin hohen Zahlen an Virusnachweisen bei Wildvögeln
und die weiteren Ausbrüche bei Geflügel. Das FLI schätzt daher das
Risiko des Eintrags der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen durch
Wildvögel «weiterhin als hoch ein».
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