Kind stirbt bei Zahnarzt - Gericht muss Mordfrage neu prüfen
Für die Familie eines kleinen Mädchens wird ein Zahnarztbesuch zum
schlimmsten Alptraum. Nach einer fehlerhaften Narkose stirbt das
Kind. Das Landgericht Frankfurt soll nun erneut prüfen: War es Mord?
Karlsruhe/Kronberg (dpa) - Nach einer Zahnbehandlung in einer Praxis
im hessischen Hochtaunuskreis erleiden vier Kinder im September 2021
eine Blutvergiftung. Später stellt sich heraus: Der behandelnde
Narkosearzt hatte ihnen verunreinigtes Narkosemittel gespritzt. Ein
vierjähriges Mädchen stirbt an den Folgen. Nach einer Entscheidung
des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Mordvorwurf gegen den Arzt vor
Gericht noch einmal geprüft werden.
Das höchste deutsche Strafgericht in Karlsruhe hob am Mittwoch ein
Urteil des Landgerichts Frankfurt zu großen Teilen auf und verwies
den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer
zurück. Das Landgericht hatte den Angeklagten im November 2024 unter
anderem wegen Totschlags sowie dreifachen versuchten Totschlags durch
Unterlassen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Staatsanwaltschaft sieht Verdeckungsmord
Das Landgericht habe dabei die Anforderungen an eine Verurteilung
wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt, erklärte der zweite
Strafsenat des BGH in Karlsruhe. Es müsse sich im zweiten Anlauf nun
eingehender mit der Frage befassen, ob der Angeklagte mit
Verdeckungsabsicht handelte, oder sonst niedrige Beweggründe für sein
Handeln ausschlaggebend waren - und es sich somit vielleicht doch um
Mord und Mordversuche handelte.
So sieht es nämlich die Frankfurter Staatsanwaltschaft. Sie geht
davon aus, dass der Narkosearzt mit seinem Unterlassen die
Hygienemängel vertuschen wollte. Eine Verdeckungsabsicht gilt im
deutschen Strafrecht als sogenanntes Mordmerkmal. Mord wird laut
Gesetz mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Das Landgericht Frankfurt hatte einen solchen Verdeckungsmord in der
ersten Instanz aber verneint. Schließlich wäre eine Verdeckung der
Hygienemängel am ehesten durch eine Genesung der jungen Patienten
möglich gewesen, meinte das Gericht - und nicht durch ihren Tod.
Dieser Ansicht schloss sich in der mündlichen Verhandlung am BGH auch
der Verteidiger des Angeklagten an. Er betonte zudem, sein Mandant
habe keinen Tötungsvorsatz gehabt. Über die Revision des Angeklagten
wird der BGH gesondert entscheiden.
Weitere Patienten meldeten sich während des Prozesses
Im September 2021 hatte der Deutsche, der auf ambulante Narkosen in
Zahnarztpraxen spezialisiert war, in einer Zahnarztpraxis in Kronberg
(Hochtaunuskreis) erst einer erwachsenen Frau und dann vier Kindern
aus derselben Flasche Propofol gespritzt. Schon beim ersten Kind war
das Narkosemittel verunreinigt. Der Anästhesist beging zudem weitere
eklatante Hygienefehler und arbeitete ohne die vorgeschriebene
Assistenzkraft.
Trotz ihres desolaten Zustands schickte er drei der Kinder nach
Hause. Das vierjährige Mädchen, das an dem Tag als Letztes dran war,
starb nachts in der Praxis. Ein Junge und ein weiteres Mädchen
mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und
überlebten nur knapp. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess eine
lebenslange Haftstrafe beantragt.
Wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr
2019 ist der Narkosearzt, dem mittlerweile die Approbation entzogen
wurde, bereits vorbestraft. Zudem meldeten sich im Laufe des
aufwendigen Prozesses am Landgericht weitere ehemalige Patienten. So
hatte eine Frau im November 2020, also zehn Monate vor den nun
gegenständlichen Taten, nach einer von ihm gelegten Narkose ein
Multiorganversagen erlitten.
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