Künftig klare Prioritäten für Notrufe - Dringendes geht vor
Wer mit Rückenschmerzen die 112 wählt, muss künftig warten - akute
Notfälle werden priorisiert. Was sich für Patienten und
Rettungskräfte in Schleswig-Holstein ändern soll.
Kiel (dpa/lno) - Medizinische Notrufe sollen nach dem Willen der
Landesregierung künftig nach Dringlichkeit sortiert werden, um dem
stark beanspruchten Rettungsdienst mehr Luft zu verschaffen. «Denn es
macht einen Unterschied, ob ein Anrufer beispielsweise Symptome eines
Herzinfarktes oder eines verstauchten Fußes beschreibt», sagte
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) nach einer
Kabinettssitzung. Nicht jeden Anrufer müsse der Rettungsdienst auch
in die Notaufnahme einer Klinik bringen.
Notrufe werden grundlos abgesetzt
Seit 2021 hat die Zahl der Notrufe nach Ministeriumsangaben um ein
Fünftel zugenommen. Es würden zudem immer mehr Notrufe abgesetzt,
obwohl kein Notfall vorliege, sagte die Ministerin. Es gehe darum,
die Menschen dorthin zu leiten, wo ihnen am besten geholfen werde.
Die Reform umfasst zwei wesentliche Neuerungen: Zum einen sollen die
sechs integrierten Leitstellen Notrufe künftig entsprechend der
medizinischen Dringlichkeit einordnen. Patientinnen und Patienten in
akut lebensbedrohlichen Notfällen sollen weiterhin innerhalb von
zwölf Minuten ab Rettungswache versorgt werden - mit Ausnahme
geografisch schwer zugänglicher Orte. «Wir verabschieden uns nicht
von den zwölf Minuten», sagte dazu von der Decken. Wer aber nur einen
verstauchten Fuß oder Rückenschmerzen hat, muss künftig
möglicherweise länger warten.
Die Experten am Notruf unter der Rufnummer 112 können Hilfensuchende,
bei denen kein Notarzt oder ein Rettungswagen medizinisch notwendig
ist, künftig rechtssicher an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder
die Akutpflege weiterleiten. Dadurch sollen Notärzte und
Rettungssanitäter sich zielgerichteter auf dringende Notfälle
konzentrieren können.
«Zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und des
Fachkräftemangels kommt hinzu, dass der Rettungsdienst derzeit häufig
beansprucht wird, obwohl andere Wege der Hilfe angemessener und
passender für Patientinnen und Patienten wären», begründet die
Ministerin ihren Vorstoß. «Der Rettungsdienst kommt dadurch immer
stärker an seine Belastungsgrenzen und kann seinem eigentlichen
Auftrag - der Versorgung von akuten Notfällen - schwerer nachkommen.»
Ersthelfer bei Notfällen hinzuziehen
Bei den künftigen Kategorien nimmt sich Schleswig-Holsteins
Landesregierung Baden-Württemberg als Vorbild. Die Regierung will nun
Verbände anhören, bevor das Kabinett einen Entwurf an das Parlament
weiterleitet. Im Laufe des Jahres soll der Landtag ein neues
Rettungsdienstgesetz mit landesweiten Vorgaben verabschieden.
Nach Angaben der Landesregierung geht es nicht um die Absenkung von
Standards, sondern um zielgerichtetere Betreuung Hilfesuchender.
Beispielsweise in Tourismusregionen will das Land die
Notfallversorgung zur Urlaubszeit durch sogenannte Rettungsstandorte
verbessern. Das sind keine vollständigen Wachen, sondern Orte, von
denen Rettungswagen starten.
Mit einer Experimentierklausel will von der Decken die Kreise und
kreisfreien Städte ermutigen, Innovationen in der
rettungsdienstlichen Versorgung rechtssicher zu erproben. Leitstellen
sollen künftig die 35.665 Ersthelferinnen und Ersthelfer (Stand Ende
2024) bei Notfällen hinzuziehen, wenn diese in der Nähe sind und noch
keine Rettungswagen vor Ort ist. Dies können sie bereits heute tun,
künftig wird aus der Kann- eine Soll-Regelung. Eine App zeigt den
Ehrenamtlern Notfälle in der Nähe an und sie können zu Hilfe eilen.
Notarzt auch mal per Telemedizin
Möglich soll künftig auch sein, dass beispielsweise nur ein
Notfallsanitäter zum Einsatz eilt. Ein Notarzt kann sich dann bei
Bedarf per Telemedizin zuschalten. Für sie sind auch klare Vorgaben
zu Fortbildungen geplant.
Mit neuen Regeln will das Land auch die Kompetenzen der
Notfallsanitäter stärker als bislang in die Einsätze einbinden. Mit
neuen Rettungsautos sollen sie schneller bei Notfällen auf dem Land
vor Ort sein. Statt Rettungswagen sollen bei weniger dringlichen
Transporte Notfall-Krankentransporter eingesetzt werden, für die ein
Pkw-Führerschein ausreicht. Zudem soll der Rettungsdienst künftig
auch proaktiv agieren und beispielsweise den Sozialdienst einschalten
können.
Reaktionen
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Birte Pauls bezeichnete die
Neuaufstellung des Rettungsdienstes als richtig. Notwendig sei eine
bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten in die richtige
Versorgungsebene. «Rettungsdienst und Notaufnahmen können so
entlastet werden.» Eine Reform dürfe allerdings nicht ohne neuen
Krankenhausplan isoliert erfolgen.
Ex-Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) betonte: «Grundsätzlich muss
die Reform weiter das Ziel verfolgen, die Ressourcen des
Rettungsdienstes zielgerichtet und verzugsfrei für die Notfälle
höchster Eile bereitzustellen.» Die Integration der appgesteuerten
Erste-Hilfe-Versorgung, die Berücksichtigung der telemedizinischen
Unterstützung sowie die Experimentierklausel erschienen grundsätzlich
durchaus positiv. «Insbesondere die angekündigte Reform der bisher
einheitlichen Hilfsfrist werden wir uns im Rahmen der
parlamentarischen Beratung sehr genau anschauen.» Auch Menschen in
der zweithöchsten Einsatzkategorie seien wahrscheinlich noch schwer
verletzt. «Lange Wartezeiten darf es auch in diesen Fällen nicht
geben.»
Der SSW-Gesundheitspolitiker Christian Dirschauer erklärte, niemand
bestreite, dass der Rettungsdienst entlastet werden müsse. «Aber was
die Landesregierung als Modernisierung ankündigt, ist eine
Priorisierung unter Knappheitsbedingungen - und darüber wird nicht
ehrlich gesprochen.» Nach den Plänen der Landesregierung solle früher
entschieden werden, wer als Notfall gilt und wer warten muss. «Gerade
im ländlichen Raum bedeutet das: längere Wartezeiten, im Zweifel kein
Rettungswagen und der Verweis auf Alternativen, die vielerorts nicht
verlässlich erreichbar sind.»
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