Ärztepräsident begrüßt Neuanlauf zur Regelung der Sterbehilfe
Wer darf in Deutschland Hilfe beim Sterben leisten? Seit dem
wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ringt die
Politik um eine Neuregelung. Die Ärzteschaft verlangt Klarheit.
Berlin (dpa) - Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt,
dringt weiterhin auf eine gesetzliche Neuregelung der
Suizidbeihilfe. Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland
kritisierte er, der derzeit ungeregelte Zustand sei für Menschen mit
Suizidgedanken genauso problematisch wie für Ärztinnen und Ärzte.
Deshalb begrüße er es, dass sich erneut eine Gruppe von
Bundestagsabgeordneten um einen Kompromissvorschlag bemühe.
«Wenn Suizidhilfe mehr und mehr zu einem Geschäftsmodell wird, kommen
wir auf eine ganz schiefe Bahn», warnte der Mediziner. Er berichtete
vom Fall eines Mannes, der trotz einer behandelbaren depressiven
Erkrankung mit einem assistierten Suizid über einen Sterbehilfeverein
aus dem Leben geschieden sei. «Das hätte nie passieren dürfen.»
Reinhardt: Gesellschaftliche Normalisierung des Suizids verhindern
Leitgedanke einer gesetzlichen Neuregelung müsse es sein, der
Selbstbestimmung des Einzelnen gerecht zu werden und zugleich eine
gesellschaftliche Normalisierung des Suizids zu verhindern. Die
Ärzteschaft sehe eine gewinnorientierte Suizid-Assistenz durch
Sterbehilfeorganisationen oder ähnliche Strukturen mit großer Sorge.
«Umso mehr unterstützen wir alle Bemühungen, ein wirksames
Schutzkonzept zu etablieren.»
Ein solches Schutzkonzept müsse unter anderem sicherstellen, dass der
Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen werde und tatsächlich
dauerhaften Charakter habe. «Außerdem müssen geeignete Maßnahmen de
r
Suizidprävention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich
Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen
Situationen das Leben nehmen», sagte Reinhardt.
Was hat das Bundesverfassungsgericht 2020 entschieden?
Aktive Sterbehilfe - also eine Tötung auf Verlangen - ist in
Deutschland strafbar, Beihilfe zur Selbsttötung dagegen straffrei.
Sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen
Mittels bestehen, das der Patient allerdings selbst einnimmt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass das im
Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht «als Ausdruck
persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben»
umfasst. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu
nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das
gelte für jeden, nicht nur für unheilbar Kranke.
Derzeit arbeitet eine überfraktionelle Gruppe im Bundestag nach
Auskunft des SPD-Abgeordneten Lars Castellucci wieder an einem
Gesetzesentwurf zur Neuregelung des assistierten Suizids. Ein
konkreter Zeitpunkt, wann der Vorschlag in den Bundestag eingebracht
werden kann, steht noch nicht fest.
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