Gesetzentwurf: Verschärfung bei Angriffen auf Polizisten
In der Silvesternacht - aber nicht nur dann - kommt es immer wieder
zu Angriffen auf Polizei, Feuerwehr oder Ärzte. Die Regierung plant
Strafverschärfungen. Der Gesetzentwurf dafür liegt nun vor.
Berlin (dpa) - Kurz vor Silvester hat Bundesjustizministerin Stefanie
Hubig (SPD) den angekündigten Gesetzentwurf zum besseren Schutz von
Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften vorgelegt. Er sieht
härtere Mindeststrafen für Angriffe auf diese Personengruppen vor.
Wie das Justizministerium in Berlin mitteilte, soll es dafür künftig
Freiheitsstrafen von mindestens sechs statt wie bisher mindestens
drei Monaten geben. In besonders schweren Fällen soll eine
Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen.
Das soll etwa für Überfälle gelten, bei denen Einsatzkräfte in eine
n
Hinterhalt gelockt werden. Wer Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer
Arbeit behindert, soll grundsätzlich nicht mehr mit einer Geldstrafe
davonkommen können, sondern in Haft.
Hubig: «Besonders verwerflich»
Hubig verwies auf Übergriffe besonders in den Silvesternächten. «Wer
Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und
dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders
verwerflich und muss entsprechend bestraft werden», sagte sie.
Die neuen Strafvorschriften schließen Attacken auf Ärztinnen und
Ärzte und Mitarbeiter anderer Heilberufe künftig generell mit ein,
wie das Ministerium mitteilte. Auch Menschen, die sich im Ehrenamt
zum Beispiel in Vereinen oder in der Kinder- und Jugendarbeit
engagieren, sollen damit besser geschützt werden. Trotz oder gerade
wegen ihres Einsatzes würden sie immer wieder zum Ziel von
Übergriffen. «Der Gesetzentwurf reagiert auf diese besorgniserregende
Entwicklung und soll die Widerstandsfähigkeit des Rechtsstaats
insgesamt stärken.»
Verschärfungen in diesem Bereich gab es bereits 2017. Mit bis zu fünf
Jahren Haft können seither tätliche Angriffe auf Polizisten sowie auf
Kräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten
bestraft werden. Trotz der Reform stieg die Zahl der Angriffe auf
Einsatzkräfte seit 2017 aber kontinuierlich.
Änderungen auch im Bereich Volksverhetzung geplant
Der Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht auch in einem ganz
anderen Bereich Strafverschärfungen vor. Für die Verbreitung
sogenannter volksverhetzender Inhalte solle zukünftig eine
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren statt bisher drei möglich
sein. Das sei eine Reaktion auf den starken Anstieg an Fällen
politisch motivierter Volksverhetzung, heißt es im Entwurf.
Wer wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe
verurteilt wird, dem sollen die Gerichte auch das passive Wahlrecht
entziehen können. Damit könnten Täter bis zu fünf Jahre lang ihr
Recht verlieren, in öffentliche Ämter gewählt zu werden.
Entwurf noch in frühem Stadium
Der Gesetzentwurf wurde nach Ministeriumsangaben an Länder und
Verbände versandt. Interessierte Kreise könnten nun bis Ende Januar
Stellung zu den Plänen nehmen. Nach weiterer regierungsinterner
Abstimmung und Kabinettsbeschluss müssen die Gesetzesänderungen wie
üblich dann auch noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis zu einem
Beschluss sind also noch einige Änderungen möglich.
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