Behandlungsfehler: Grüne attestieren Regierung Passivität
Ist die sächsische Regierung zu nachlässig beim Thema ärztliche
Behandlungsfehler? Genau das werfen die Grünen der CDU-SPD-Koalition
vor. Die verweist auf Selbstverwaltung des Medizinischen Dienstes.
Dresden (dpa/sn) - Die Grünen verlangen von der sächsischen Regierung
mehr Augenmerk auf medizinische Behandlungsfehler. Betroffene würden
keine politischen Ausflüchte hören wollen, erklärte der
Landtagsabgeordnete Thomas Löser. «Wenn 176 Menschen in Sachsen
nachweislich Opfer von Behandlungsfehlern wurden, darf die
Staatsregierung nicht die Augen vor diesem Thema verschließen.»
Keine systematische Erfassung von Behandlungsfehlern
Löser zufolge verweist Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) in
der Antwort auf eine Kleine Anfrage zwar auf bestehende Instrumente
wie Qualitätsprüfungen, Beschwerdestellen und interne Meldesysteme in
Krankenhäusern. Eine landesweite, systematische Erfassung
schwerwiegender Behandlungsfehler existiere jedoch nicht. «Auch
bleibt offen, wie Erkenntnisse aus Prüfungen tatsächlich landesweit
ausgewertet und zur Prävention genutzt werden.»
614 Gutachten im Jahr 2024 - jeder dritte Fall Fehler mit Schaden
Köpping hatte daran erinnert, dass der Medizinische Dienst auf seiner
Website Zahlen zu den Behandlungsfehlern veröffentlicht - zuletzt
Ende Oktober. Die Angaben bezogen sich auf das Jahr 2024. Demnach
hatten Gutachter des Medizinischen Dienstes Sachsen in damals 614
Sachverständigengutachten zu Vorwürfen hinsichtlich
Behandlungsfehlern erstellt. In jedem dritten Fall (28,7 Prozent)
wurde ein Fehler mit Schaden bestätigt. Sie kommen in allen
Fachgebieten vor - von Allgemeinmedizin über Orthopädie und
Unfallchirurgie, Gynäkologie, Viszeralchirurgie bis hin zur
Zahnmedizin, hieß es.
«Unsere Gutachten tragen dazu bei, dass Betroffene den
Krankheitsverlauf besser nachvollziehen und gegebenenfalls
Schadenersatzforderungen prüfen können», erklärte Katrin Richter,
Fachreferentin beim Medizinischen Dienst.
Die Begutachtungszahlen würden nur einen Ausschnitt des tatsächlichen
Fehlergeschehens zeigen, hieß es weiter. Viele Behandlungsfehler
blieben unbekannt, weil sie von den Patientinnen und Patienten nicht
als Fehler erkannt und daher auch nicht vorgeworfen werden. In
Deutschland werden Behandlungsfehler nicht zentral erfasst.
Bei möglichen Behandlungsfehlern ist Medizinischer Dienst am Zug
Wenn Versicherte einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an
ihre Krankenkasse wenden, die den Medizinischen Dienst mit der
Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen kann. Die
Gutachter klären dann, ob ein Fehler einen Schaden beim Versicherten
verursacht hat. Nur dann Patienten gegebenenfalls Anspruch auf
Schadenersatz. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung
keine Kosten.
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