Patientenbeauftragter will IGeL aus den Praxen drängen

Manche Ärztinnen und Ärzte machen ihre Patienten teils zu Kunden -
und bieten Leistungen zum Selbstzahlen an. Forderungen nach einem
strengeren Vorgehen gegen diese Praxis reißen nicht ab.

Berlin (dpa) - Gesetzlich Versicherte sollten nach dem Willen des
Patientenbeauftragten künftig besser vor unnützen
Selbstzahler-Leistungen beim Arzt geschützt werden. Auch auf mögliche
Nachteile für gesetzlich Versicherte bei der Online-Terminvergabe
wies der Bundesbeauftragte Stefan Schwartze hin.

Bei den Arztangeboten zum Selbstzahlen handelt es sich um die
sogenannten IGeL-Leistungen («Individuelle Gesundheitsleistungen»).
Krankenkassen betonen seit Jahren, dass die Selbstzahlerangebote in
Praxen medizinisch oft fragwürdig seien. Patientinnen und Patienten
haben demnach durch diese oft teuren Angebote auf eigene Kosten
vielfach keinen Mehrwert. Ärzte-Vertreterinnen und -Vertreter hatten
die IGeL-Leistungen verteidigt.

«Aus meiner Sicht sollte man sie aus dem System wieder
herausdrängen», sagte Schwartze dem Nachrichtenportal «web.de News»
.
«Viele IGeL-Leistungen sind nicht evidenzbasiert, also aus
medizinisch-wissenschaftlicher Sicht nicht notwendig. Viele dieser
Leistungen sind ganz einfach unnütz», so der SPD-Politiker. Der Markt
damit werde trotzdem immer größer. 

Was den Patientenbeauftragten besonders stört

Versicherte schilderten immer wieder Fälle, in denen das Buchen von
IGeL-Leistungen die Voraussetzung für einen Arzttermin sei. Dies
könne nicht sein. Ein großer Fortschritt wäre aus Sicht des
Patientenbeauftragten zudem eine «vernünftige Information und
Aufklärung» zu dem Thema.

Im April 2024 hatte Schwartze dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit
Blick auf manche dieser Angebote sogar gesagt: «Leistungen, die von
den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden,
haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten.» Der
Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte damals, durch ihr
massives IGeL-Angebot zögen manche Praxen die Arbeit der Kolleginnen
und Kollegen in Misskredit. 

Beispiel Ultraschall

Wegen eines angeblich eklatanten Nutzen-Mangels waren damals etwa
Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und
der Gebärmutter in die Kritik geraten: Frauen würden ohne Not in
Angst und Schrecken versetzt.

Die Verbraucherzentralen mahnten damals: «Da die Palette
breitgefächert ist und sich ständig erweitert, haben Patientinnen und
Patienten kaum eine Chance, den medizinischen Nutzen sowie Qualität
und Preis der Angebote zu überprüfen und miteinander zu vergleichen.»

Deutschlands Kassenärzte mahnten aber: «IGeL-Leistungen sollten nicht
generell verteufelt werden.» 

Beauftragter: Arzttermine nicht nur online

Strengere Regeln müssen aus Sicht des SPD-Politikers auch für
Plattformen zur Buchung von Arztterminen gelten. «Vor der
Terminvergabe sollte nicht abgefragt werden, ob jemand gesetzlich
oder privat versichert ist», sagte Schwartze. Die telefonische oder
persönliche Terminvergabe müsse weiter möglich sein: «Es darf nicht

nur einen digitalen Zugang geben.»

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