Verhandlung ohne Todesfahrer - Verteidigung ist dagegen

Wegen der Folgen eines Hunger- und Durststreiks war der Todesfahrer
vom Magdeburger Weihnachtsmarkt zuletzt verhandlungsunfähig. Ging es
zu Recht ohne ihn weiter im Gericht?

Magdeburg (dpa) - Dass das Landgericht Magdeburg den Prozess um den
Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt zuletzt ohne den
verhandlungsunfähigen Angeklagten fortgesetzt hat, will die
Verteidigung nicht akzeptieren. «Die Verteidigung hat Rechtsmittel
eingelegt gegen die Anordnung des Landgerichts, ohne den Angeklagten
weiterzuverhandeln», teilte ein Sprecher des Landgerichts Magdeburg
auf Nachfrage mit. Das Oberlandesgericht Naumburg ist nun zuständig,
darüber zu entscheiden.

Am vergangenen Donnerstag war der 51 Jahre alte Angeklagte wegen
gravierender Folgen eines Hunger- und Durststreiks nicht ins Gericht
gebracht worden. Ein Arzt attestierte ihm, dass er nicht mehr
verhandlungsfähig ist. Das Gericht entschied, ohne den Mann aus
Saudi-Arabien weiterzuverhandeln. Die rechtlichen Voraussetzungen
seien gegeben, zumal der Angeklagte die Verhandlungsunfähigkeit
vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführt habe.

Über Weihnachten und den Jahreswechsel sind keine Verhandlungen
geplant, der nächste Verhandlungstag ist der 8. Januar.

Am 20. Dezember lenkte der damals 50-jährige Taleb al-Abdulmohsen den
mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen etwa 350 Meter
weit über den Weihnachtsmarkt. Er war mit bis zu 48 Kilometern pro
Stunde unterwegs. Ein Junge sowie fünf Frauen kamen ums Leben. Mehr
als 300 weitere Menschen wurden verletzt. Der Angeklagte hat die Tat
zugegeben. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft ihm unter
anderem Mord in sechs Fällen und versuchten Mord in 338 weiteren
Fällen vor.

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