BGH verhandelt Impfschaden-Klage gegen Astrazeneca

Nach einer Corona-Impfung kann eine Frau auf einem Ohr nicht mehr
hören - ihr zufolge ein Impfschaden, für den der Hersteller haften
muss. Die Frage liegt nun bei Deutschlands oberstem Zivilgericht.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am
Montag (11.00 Uhr) mit der Haftung eines Impfstoffherstellers für
Gesundheitsschäden nach einer Corona-Schutzimpfung. Das Gericht
verhandelt in Karlsruhe über die Klage einer Frau gegen das
Unternehmen Astrazeneca. 

Die Klägerin wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff
Vaxzevria gegen das Corona-Virus geimpft. Nach der Impfung wurden bei
ihr verschiedene Gesundheitsschäden festgestellt - darunter ein
kompletter Hörverlust auf einem Ohr. Sie führt die Schäden auf den
Impfstoff zurück und meint, dieser hätte kein positives
Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt.

Von Astrazeneca verlangt sie vor Gericht Auskunft unter anderem zu
bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen sowie Schadenersatz. In den
Vorinstanzen am Landgericht Mainz und dem Oberlandesgericht Koblenz
hatte die Klage keinen Erfolg. Ob der BGH am Montag ein Urteil fällt,
ist unklar. (Az. VI ZR 335/24)

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