Mann kassiert 221.000 Euro für fiktive Covid-19-Tests
Ein 33-Jähriger steht vor Gericht, weil er Geld für Tausende
Corona-Tests kassiert haben soll, die es nie gab. Wie im Gerichtssaal
nun über seine Verantwortung und mögliche Strafen diskutiert wird.
Augsburg (dpa/lby) - Während der Corona-Pandemie soll ein
Testcenter-Betreiber in Schwaben rund 221.000 Euro unrechtmäßig für
Covid-19-Tests kassiert haben. Zu Beginn des Verfahrens legte der
heute 33-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. «Ich habe mehr
abgerechnet als ich getestet habe», sagte er. Der Angeklagte
begründete die Taten mit seiner Drogen- und Spielsucht.
Der Mann hatte im Jahr 2022 seine Teststation auf dem Parkplatz eines
Möbelhauses angemeldet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, damals
rund ein halbes Jahr lang den Betrieb eingestellt zu haben, dennoch
aber Tausende Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
abgerechnet haben.
Nach der Auszahlung der Vergütungen forderte die Regierung von
Schwaben zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit Nachweise über die Te
sts
an. Deswegen soll der Angeklagte bei der Polizei Anzeige erstattet
und fälschlich behauptet haben, dass sämtliche Unterlagen sowie der
Computer der Teststelle gestohlen worden seien.
Der 33-Jährige ist daher wegen Computerbetrugs sowie Vortäuschens
einer Straftat angeklagt. Vor Gericht beteuerte er, dass es
tatsächlich einen Einbruch in den Container mit der Teststation
gegeben habe und dabei Akten entwendet worden seien.
Letztlich wird das in dem Prozess allerdings keine große Rolle mehr
spielen. Der Ankläger von der Bayerischen Zentralstelle zur
Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen hat die
vorläufige Einstellung des Verfahrens in diesen Punkt beantragt,
nachdem der Mann den Abrechnungsbetrug eingeräumt hat. Dadurch soll
das Verfahren auf den Hauptvorwurf konzentriert werden.
Angeklagter hofft auf eine Bewährungsstrafe
In dem Prozess soll auch noch ein Gutachter dazu aussagen, ob der
Angeklagte wegen seiner Spielsucht bei den Taten eventuell vermindert
schuldfähig war. Letztlich könnte er deswegen auch im Rahmen einer
Verurteilung in eine Entzugsklinik eingewiesen werden.
Der Verteidiger möchte erreichen, dass sein Mandant zu maximal zwei
Jahren Haft verurteilt wird. Denn solch eine Strafe kann gerade noch
zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Richter und der Oberstaatsanwalt
machten allerdings klar, dass angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe
eine längere Strafe, die der Mann dann im Gefängnis absitzen müsste,
gut möglich sei.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht die Abrechnungsstelle von
einem wesentlich höheren Schaden aus als in der Anklageschrift
aufgelistet. Die KV habe einen Rückforderungsbescheid über rund
400.000 Euro erlassen, sagte der Staatsanwalt. Mitte Dezember wird
der Prozess fortgesetzt, eventuell wird dann auch bereits ein Urteil
verkündet.
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