Gericht: Genaue Prüfung bei Abrechnung von Corona-Tests
Während der Corona-Pandemie sind die Teststellen aus dem Boden
geschossen. Betrügereien sind bekanntgeworden. Bevor Zahlungen
gekürzt werden, verlangen Richter jedoch einen differenzierten Blick.
Berlin (dpa/bb) - Das Verwaltungsgericht Berlin hat die
Abrechnungspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin bei der
Vergütung von Corona-Testfällen beanstandet. Gehe es um eine mögliche
Kürzung des Vergütungsanspruches, müsse man diese Abrechnungen zuvor
detailliert überprüfen, entschieden die Richter. Damit war die Klage
des Betreibers einer Corona-Teststelle im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgreich. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Im konkreten Fall ging es darum, dass der Betreiber bei der
Registrierung der Stelle beim Gesundheitsamt eine Kapazität von 250
Testungen pro Tag angegeben hatte. Für die Abrechnung meldete der
Kläger der KV jedoch eine Anzahl von Testungen, die diese Kapazität
überstieg. Die Vereinigung überwies ihm nach Gerichtsangaben zunächst
auch tatsächlich das Geld dafür.
Geld später zurückgefordert
Später setzte sie die Vergütung jedoch herab und forderte den Betrag
zurück, da aus ihrer Sicht zu viel gezahlt worden war. Dagegen wehrte
sich der Betreiber der Corona-Teststelle, die es von Januar bis März
2022 im Auftrag des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf gab.
Nach dem Urteil hätte die Vereinigung die gesamte Testdokumentation
anfordern und auswerten müssen. Auch wenn der Betreiber die Erhöhung
der Testkapazität nicht gemeldet habe, bestehe der Anspruch auf die
festgelegte Vergütung - vorausgesetzt, die Leistung sei ordnungsgemäß
erfolgt.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg eingelegt werden, wie es hieß.
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