Sohn ermordet: Vater muss nicht in Psychiatrie

Ein Vater tötet seinen sieben Jahre alten Sohn. Das Landgericht
Bremen verurteilt ihn zu 13 Jahren Haft - und Unterbringung in der
Psychiatrie. Eine andere Kammer entschied nun neu.

Bremen (dpa) - Wegen der heimtückischen Tötung seines siebenjährigen

Sohnes wird ein 49 Jahre alter Mann doch nicht in der geschlossenen
Psychiatrie untergebracht. Anders als beim ersten Urteil schickt das
Landgericht Bremen den Angeklagten wegen Mordes für 13 Jahre ins
Gefängnis. Die Gutachter hatten im neu aufgelegten Prozess keine
schwere psychische Erkrankung feststellen können, sondern eine
«narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung», wie der Vorsitzende
Richter sagte. Diese reiche nicht aus, den Mann in die Psychiatrie
einzuweisen. 

Dennoch sei eine für Mord vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe zu
mildern. Denn es könne nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass
der Mann zum Tatzeitpunkt eine schwere depressive Episode durchlebt
habe und somit seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen
sei. Im Zweifel müsse für den Angeklagten entschieden werden, so der
Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Vater hatte seinem Sohn, der bei ihm zu Besuch war, im September
2023 zunächst Schlaftabletten gegeben und ihn dann mit einem
Küchenmesser getötet. Die Tat sei der «Endpunkt einer narzisstischen

Krise» nach der Trennung von der Mutter des Kindes gewesen, sagte der
Richter. Der Vater hatte versucht, sich nach der Tat das Leben zu
nehmen.

Der Deutsche war im ersten Prozess 2024 vom Landgericht Bremen wegen
Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden.
Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus an. Dieser Kammer zufolge litt der Mann unter anderem an
einer schizoaffektiven Störung. Die Staatsanwaltschaft ging in die
Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf,
weil die Begründung des Gerichts zur verminderten Schuldfähigkeit
nicht ausreichend war. Nun verhandelte eine andere
Schwurgerichtskammer.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite