Mann soll 221.000 Euro für fiktive Tests kassiert haben

Ein 33-Jähriger steht vor Gericht, weil er Geld für Tausende
Covid-19-Tests kassiert haben soll, die es nie gab. Wie im Gericht
nun über seine Verantwortung und mögliche Strafen diskutiert.

Augsburg (dpa/lby) - Während der Corona-Pandemie soll ein
Testcenter-Betreiber in Schwaben rund 221.000 Euro unrechtmäßig für
Covid-19-Tests kassiert haben. Der heute 33-Jährige hatte im Jahr
2022 seine Teststation auf dem Parkplatz eines Möbelhauses
angemeldet.

Rund ein halbes Jahr lang soll er damals laut Staatsanwaltschaft den
Betrieb eingestellt haben, dennoch aber Tausende Tests bei der
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet haben. Wegen
Abrechnungsbetrugs droht dem Mann eine mehrjährige Gefängnisstrafe.

Nach der Auszahlung der Testvergütungen forderte die Regierung von
Schwaben zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit Nachweise über die Te
sts
an. Deswegen soll der Angeklagte bei der Polizei Anzeige erstattet
und fälschlich behauptet haben, dass sämtliche Unterlagen sowie der
Computer der Teststelle gestohlen worden seien. Der 33-Jährige ist
daher wegen Computerbetrugs sowie Vortäuschens einer Straftat
angeklagt.

Beteiligte diskutieren Möglichkeit einer Bewährungsstrafe

Zu Beginn des Verfahrens diskutierten der Richter, der Staatsanwalt
und der Verteidiger darüber, ob der Angeklagte im Fall eines
umfangreichen Geständnisses eventuell eine Bewährungsstrafe bekommen
könnte, wie dies vom Anwalt angestrebt wird. Der Ankläger von der
Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im
Gesundheitswesen machte klar, dass er dafür keine Chance sehe.

Der Richter zeigte sich ebenfalls skeptisch. Konkret können nur
Haftstrafen von maximal zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
In dem Verfahren soll zudem geprüft werden, ob der Angeklagte
aufgrund einer Spielsucht möglicherweise vermindert schuldfähig ist.
Auch die Unterbringung des Mannes in einer Entzugsklinik steht
insofern im Raum.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht die Abrechnungsstelle von
einem wesentlich höheren Schaden aus als in der Anklageschrift
aufgelistet. Die KV habe einen Rückforderungsbescheid über rund
400.000 Euro erlassen, sagte der Staatsanwalt. In dem Verfahren sind
insgesamt fünf Verhandlungstage geplant, ein Urteil wird Mitte Januar
erwartet.

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