Versicherer wollen flutgefährdete Gebäude besser absichern

Die Länder wollen nach Überschwemmungen keine Milliardenhilfen
zahlen. Die Versicherer wollen nicht für politischen Leichtsinn
aufkommen, der Bauen in Flutgebieten erlaubt. Ist ein Kompromiss
möglich?

Berlin (dpa) - Die deutschen Versicherer wollen den
Versicherungsschutz hochwassergefährdeter Gebäude in Deutschland
verbessern - und gleichzeitig eine Versicherungspflicht gegen
Überschwemmungen verhindern. Der Branchenverband GDV legte am
Mittwoch ein Konzept vor, mit dem die mehr als 400.000
hochwassergefährdeten Häuser versichert werden könnten. Hausbesitzer

sollen jedoch eine Abwahlmöglichkeit haben. Die Versicherer
veröffentlichten ihren Vorschlag einen Tag vor der
Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU),
bei der das Thema ebenfalls auf der Tagesordnung steht.

Druck aus den Ländern

Der GDV reagiert damit auf politischen Druck aus den Ländern, die die
auf große Überschwemmungen regelmäßig folgenden Milliardenkosten
nicht mehr bezahlen wollen. Die Versicherer wiederum sträuben sich
gegen die von vielen Landespolitikern geforderte Pflichtversicherung,
weil diese die Kosten für sämtliche Hausbesitzer und auch deren
Mieter in die Höhe treiben würde. Das würde dann auch die Bewohner
hochwassersicherer Wohnungen treffen. Denn diese müssten in Form
höherer Beiträge dann für Hausbesitzer mitzahlen, die ihren Traum vom

Eigenheim in einem Überschwemmungsgebiet verwirklicht haben.

Staat soll bei Großkatastrophen ab 30 Milliarden Euro einspringen

Normale Gebäudeversicherungen ohne Elementarschutz decken solche
Risiken nicht ab. Bisher sind nur etwa 57 Prozent aller Wohngebäude
in Deutschland gegen Elementarschäden versichert, wie
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sagte. Ziel ist nun eine Quote

nahe 100 Prozent.

Kern des GDV-Konzepts ist ein neuer Rückversicherer namens Elementar
Re. Erstversicherer wie Allianz, Generali oder Axa könnten demnach
die Risiken sonst kaum versicherbarer Häuser an Elementar Re abgeben.
Zusammen mit einem Sicherungsfonds der Branche soll Elementar Re
Ereignisse mit versicherten Schäden von bis zu 30 Milliarden Euro
abdecken. Erst bei noch größeren Katastrophen soll dann der Staat
einspringen. 

Der Vorschlag des GDV sieht vor, dass sowohl bei neuen als auch
bestehenden Verträgen zur Gebäudeversicherung der Elementarschutz mit
angeboten werden müsste. Die Kunden sollen das Recht haben, sich
gegen den Elementarschutz zu entscheiden, aber damit auch auf etwaige
Staatshilfe verzichten.

Bauland im Überschwemmungsgebiet keine Ausnahme

Der Hintergrund: Die Länder wollen einerseits nach Überschwemmungen
keine Hilfen mehr bezahlen. Doch haben die Kommunen in vielen
Bundesländern in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Bauland in
gefährdeten Gebieten nah am Wasser ausgewiesen, in denen
Überschwemmungen nur eine Frage der Zeit sind. Etliche Versicherer
lehnen es bisher ab, stark gefährdete Gebäude in der Nachbarschaft
regelmäßig über die Ufer gehender Flüsse und Bäche überhaupt zu

versichern, da hohe Überschwemmungsschäden quasi garantiert sind.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, dass die
Elementarversicherung künftig allen Hausbesitzern angeboten werden
solle, mit Prüfung einer Abwahlmöglichkeit für die Eigentümer. Zur

Befürwortung eines Bauverbotes in Hochwassergebieten konnten sich die
Regierungsparteien nicht durchringen. «Wir prüfen, wie die
Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der
Bauleitplanung in besonders
schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können», heißt e
s
im Koalitionsvertrag lediglich. Allerdings könnten Kommunen künftig
unter Umständen dennoch teure Konsequenzen drohen, wenn sie
leichtsinnig planen. Union und SPD wollen nämlich die
Staatshaftungsregeln «konkretisieren».

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