Ziegenbock oder Weibchen? Streichelgehege-Unfall vor Gericht
Eine Krankenkasse verklagt einen Tierpark - weil eine Ziege in einem
Streichelgehege eine Urlauberin zu Fall gebracht haben soll. Vor
Gericht geht es auch um die Frage, ob nur Böcke Hörner haben.
Stralsund (dpa) - Der Unfall einer Urlauberin mit Ziegen in einem
Streichelgehege in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt derzeit das
Landgericht Stralsund. Weil eine Ziege die Frau aus Sachsen-Anhalt
dort im Sommer 2023 zu Fall gebracht habe, klagt die Krankenkasse
Salus BKK gegen den Vogelpark Marlow. Die Krankenkasse macht bereits
entstandene Kosten von mehr als 31.000 Euro geltend, wie für die
Behandlung der Versicherten oder Krankengeldzahlungen sowie mögliche
künftige Kosten.
Die inzwischen 63-Jährige aus dem Landkreis Wittenberg war nach
eigener Aussage mit ihrer Tochter, ihrem Schwiegersohn und ihrem
Enkel in dem Gehege. Dort habe sie «plötzlich einen ordentlichen Rums
in meine Kniekehle bekommen», sagte sie als Zeugin in der
Verhandlung. Die Altenpflegerin musste später am Knie operiert werden
und war etwa ein Jahr lang krankgeschrieben.
«Ein kleines kräftiges Ziegentier mit Hörnern»
Laut der klagenden Krankenkasse gehöre ein solches Tier nicht in
einen Streichelzoo. Auch seien die Tiere ausgehungert gewesen - der
Vogelpark bestreitet dies. Zum Auftakt ging es zunächst um die Frage,
ob es sich, wie zunächst von der Kasse dargestellt, tatsächlich um
einen Ziegenbock handelte, was der Vogelpark ebenfalls bestreitet.
«Es war jedenfalls ein kleines kräftiges Ziegentier mit Hörnern»,
sagte die Rechtsanwältin der Krankenkasse. Da bei der entsprechenden
Art auch Weibchen Hörner haben, sei das Geschlecht nicht ganz klar.
«Auf's Korn genommen» oder «im Weg»? Zeugen sagen aus
Über den Ablauf des Vorfalls machten Zeugen unterschiedliche
Aussagen. Ein weiterer Urlauber, ebenfalls aus Sachsen-Anhalt, sagte:
«Die hat die voll auf's Korn genommen.» Demnach soll das Tier einzeln
zielgerichtet auf die Frau losgelaufen sein. Der Schwiegersohn der
Geschädigten sagte hingegen aus, eine große Gruppe Ziegen sei aus
irgendeinem Grund in eine bestimmte Richtung des Geheges losgerannt.
«Sie stand halt genau im Weg.»
Die zoologische Leiterin des Vogelparks sagte vor Gericht, es seien
keine männlichen Tiere auf der Anlage gewesen. Die Afrikanischen
Zwergziegen würden in fast allen deutschen Zoos in Streichelgehegen
gehalten, so wie auch in Marlow. Es handle sich um freundliche Tiere.
Bei den Ziegen habe es ihres Wissens bislang keinen Vorfall wie
diesen gegeben, der nun strittig wurde. «Es sind vor allem eigentlich
die Affen, die mal jemanden beißen.»
Entscheidung soll vor Weihnachten fallen
Die Tiere würden auch nicht hungern, sagte die ausgebildete
Tierärztin. Als Wiederkäuer brauchten sie permanent Futter, daher
hätten sie auch rund um die Uhr Zugang etwa zu Heu. Nach dem in
Tütchen an Besucher verkauften Pellet-Futter hätten die Ziegen so
sehr gestrebt, weil es ihnen besonders gut schmecke, nicht weil sie
hungrig seien.
Das Gericht will am 23. Dezember eine Entscheidung verkünden.
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