Klage um möglichen Impfschaden - OLG verschiebt Entscheidung
Eine Frau aus Oberfranken erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer.
Sie macht den Hersteller Astrazeneca verantwortlich und fordert
Schmerzensgeld. Die OLG-Entscheidung verzögert sich.
Bamberg (dpa/lby) - Im Prozess um die Klage einer Frau aus
Oberfranken gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca will das
Oberlandesgericht (OLG) Bamberg seine Entscheidung nun doch erst im
neuen Jahr bekanntgeben. Die Verkündung sei vom 8. Dezember auf den
26. Januar verlegt worden, teilte das OLG mit. Als Grund nannte das
Gericht, dass der Ausgang eines beim Bundesgerichtshof anhängigen
Revisionsverfahrens abgewartet werden solle, weil im Rahmen dieses
Verfahrens Mitte Dezember über Rechtsfragen verhandelt werde, die
auch im vorliegenden Verfahren relevant seien.
Frau fordert hohe Entschädigungssummen
Die mittlerweile 35 Jahre alte Frau aus Hof fordert von dem
Pharmakonzern vor dem OLG Bamberg mindestens 250.000 Euro
Schmerzensgeld, 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu
600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.
Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin «Vaxzevria» von
Astrazeneca impfen lassen und danach eine Darmvenenthrombose
erlitten. Sie fiel in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres
Darms. Der Anwalt der Frau sieht dies als Impfschaden und eine
mögliche Nebenwirkung des Impfstoffs.
Erste Instanz wies Klage ab
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster
Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen
Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen
konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Seit Juli 2023 läuft das
Berufungsverfahren am OLG in Bamberg.
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