Ziegenbock-Attacke im Streichelgehege? Klage vor Gericht

Krankenkasse verklagt Tierpark und das ganze wegen der mutmaßlichen
Attacke eines Ziegenbocks auf eine Versicherte im Streichelgehege.
Nun muss ein Gericht klären, ob der Tierpark Kosten decken muss.

Stralsund (dpa/mv) - Ein Vorfall im Streichelgehege eines Tierparks
in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt heute (9.30 Uhr) das
Landgericht Stralsund. Nach Gerichtsangaben hat eine Krankenkasse den
Tierpark wegen der mutmaßlichen Attacke eines Ziegenbocks auf eine
Versicherte verklagt und macht etwa Behandlungskosten und
Krankengeldzahlungen geltend. 

Der Ziegenbock habe die Frau im Sommer 2023 zu Fall gebracht. Sie
habe sich am Knie verletzt und musste operiert werden. Das laut
Klägerin aggressive Tier habe nicht in einen Streichelzoo gehört, so
der Vorwurf. Der Tierpark behauptet laut Gericht, es seien keine
Ziegenböcke auf der Anlage gewesen. Auch seien dortige Tiere nicht
wie behauptet ausgehungert gewesen. Einen derartigen Vorfall habe es
bislang nicht gegeben.

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