Steuern, Deutschlandticket, Musterung - was sich 2026 ändert Von Evelyn Denich und Vanessa Reiber, dpa

Rente, Mindestlohn, Grundsicherung - im neuen Jahr treten einige
Reformen in Kraft, die die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist
mehr Geld drin und wo muss man tiefer in die Tasche greifen?

Berlin (dpa) - 2026 steigt der Mindestlohn, das Deutschlandticket
wird teuer und für Rentnerinnen und Rentner könnte es mehr Geld
geben. Auch steuerliche Entlastungen treten in Kraft. Ein Überblick,
was auf Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr zukommt:

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde. Auch
für Auszubildende ist etwas mehr Geld drin. Die Mindestvergütung im
ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Auch in den weiteren
Ausbildungsjahren gibt es höhere Mindestsätze: im zweiten Jahr 854
Euro, im dritten 977 und bei einem vierten Ausbildungsjahr 1.014 Euro
monatlich. 

Höhere Minijob-Grenze

Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für
sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro
im Monat.

Deutschlandticket wird teurer

Ein Jahr nach der ersten Preiserhöhung wird das Deutschlandticket
nochmal teurer: Ab Januar steigt der Preis von 58 auf 63 Euro pro
Monat. Rund 14 Millionen Menschen nutzen nach Branchenangaben das
Abo, das bundesweit Fahrten im Regional- und Nahverkehr ermöglicht. 

Steuerfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine
Steuer gezahlt werden muss, steigt. 2026 liegt er bei 12.348 Euro.
Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben.

Rentenerhöhung

Rentnerinnen und Rentner können sich auf etwas mehr Geld auf dem
Konto freuen: Ihre Renten sollen zum 1. Juli angehoben werden. Die
Erhöhung könnte sich um die 3,7 Prozent bewegen, wie aus einem
Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht hervorgeht. Der
Wert ist aber nur eine Schätzung. Wie stark die Rente steigt, legt
das Bundeskabinett immer erst im Frühjahr je nach aktueller
Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest. 

Mehr Geld bei Kindern

Das Kindergeld wird zum 1. Januar um vier Euro auf 259 Euro pro Monat
erhöht.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale soll nach den Plänen der schwarz-roten
Bundesregierung dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht
werden. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei
30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent
ansetzen. Das Bundeskabinett hat die Entlastung bereits beschlossen,
jedoch müssen Bundestag und Bundesrat dem noch zustimmen.

Post von der Bundeswehr

Im Zuge des neuen Wehrdienstgesetzes wird eine Wehrerfassung wieder
eingeführt. Das bedeutet für alle 18-jährigen Männer und Frauen, da
ss
sie ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten sollen, mit dem ihre
Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr erhoben wird. Männer
müssen diesen dann verpflichtend ausfüllen, Frauen können ihn
freiwillig abgeben. Bundesrat und Bundestag haben den Plänen noch
nicht zugestimmt. 

Recht auf Ganztagsbetreuung

Wenn Kinder vom Kindergarten in die Grundschule kommen, kann das für
Eltern zu Engpässen in der Kinderbetreuung führen. Ab dem Schuljahr
2026/2027 sollen zunächst alle Erstklässlerinnen und Erstklässler
einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen haben.
Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren um je eine Klassenstufe
pro Jahr ausgeweitet. 

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung - strengere Sanktionen 

Das Bürgergeld soll künftig Grundsicherung heißen und wer Termine im

Jobcenter ohne zwingenden Grund versäumt oder eine Arbeitsaufnahme
verweigert, soll dies härter zu spüren bekommen. Bislang wurde aus
einem Gesetzentwurf bekannt, dass künftig direkt mit einer
30-prozentigen Kürzung bestraft werden kann, falls jemand zum
Beispiel eine Weiterbildung abbricht oder Bewerbungen nicht
abschickt. 

Wer Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrnimmt, dem
droht ab dem zweiten verpassten Termin ebenfalls eine Kürzung um 30
Prozent, ab dem dritten Termin eine komplette Streichung der Zahlung.
Das hat das Kabinett aber noch nicht beschlossen und auch im
parlamentarischen Verfahren sind Änderungen der Pläne möglich. 

Mehrwertsteuer für die Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von 19
auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt auch schon während der
Corona-Pandemie. Auch diese Entlastung ist noch nicht endgültig
beschlossen. Wegen der dadurch befürchteten Milliardeneinbußen kam
von den Ländern teils deutliche Kritik. 

Aktivrente 

Wer sich in der Rente noch etwas dazuverdienen möchte, soll
steuerliche Vorteile bekommen. Beschäftigte im Rentenalter sollen mit
der sogenannten Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei
dazuverdienen dürfen. Das Gesetz dafür muss noch durch Bundestag und
Bundesrat. Die Vorteile gelten nicht für Selbstständige,
Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs und Beamte. 

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener 

Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der
gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu
einem Monatseinkommen von 8.450 Euro Beiträge fällig. Wer mehr
verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung soll auf 5.812,50 Euro pro Monat steigen.

Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtler

Die Steuerpauschale für Übungsleiter soll von 3.000 auf 3.300 Euro
angehoben werden. Die Ehrenamtspauschale soll von 840 auf 960 Euro
angehoben steigen. Das betrifft etwa Trainer im Sportverein oder auch
ehrenamtliche Chorleiter. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch
zustimmen. 

Außerdem sollen Haftungsrisiken für Ehrenamtler verringert werden.
Von ihnen verursachte Schäden müssen sie künftig nur dann ersetzen,
wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bislang galt das nur bei einer Vergütung von 840 Euro, künftig soll
diese Grenze bei 3.300 Euro liegen.

Lachgas-Verbot für Minderjährige

Das als Partydroge populäre Lachgas soll für Kinder und Jugendliche
künftig verboten werden. Das heißt, die Abgabe an Kinder ist nicht
erlaubt, auch der Online-Handel und der Kauf an
Selbstbedienungsautomaten soll untersagt werden. Der entsprechende
Gesetzentwurf muss noch durch den Bundesrat. 

Wahljahr

Fünf Bundesländer wählen absehbar neue Landesparlamente.
Baden-Württemberg beginnt am 8. März, am 22. März wählen die Mensch
en
in Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag, am 6. September ist dann
Sachsen-Anhalt dran. Am 20. September gibt es Wahlen in Berlin und
Mecklenburg-Vorpommern. 

Bulgarien bekommt den Euro

Ab dem 1. Januar ersetzt Bulgarien den Lew durch den Euro. Für
Urlauber wird damit vieles einfacher: Geldwechsel und zusätzliche
Gebühren entfallen, Preise lassen sich einfacher vergleichen und
Kartenzahlungen werden unkomplizierter. Der feste Umrechnungskurs
liegt bei 1,95583 Lew pro Euro - exakt derselbe, zu dem einst die
D-Mark in den Euro überging. Allerdings rechnen Beobachter mit leicht
steigenden Preisen in Hotels und Restaurants.

Kennzeichnung für Fleisch: Staatliches Tierhaltungslogo

Eigentlich hätte das staatliche Tierhaltungslogo schon im August
starten sollen, nun soll die Kennzeichnungspflicht am 1. März kommen
- zunächst für Schweinefleisch im Supermarkt. Das Siegel soll beim
Fleischkauf mehr Klarheit über die Bedingungen in den Ställen
bringen. Fleischliebhaber erfahren so auf einen Blick, wie die Tiere
gehalten wurden. Vorgesehen sind fünf Kategorien, von der Stufe
«Stall» mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zu «Bio».

Seit 2019 gibt es bereits eine freiwillige Kennzeichnung für Schwein,
Rind und Geflügel mit dem Aufdruck «Haltungsform».

Klarheit beim Honigkauf

Wer beim Frühstück gerne Honig aufs Brötchen streicht, kann bald
genauer hinschauen: Ab dem 14. Juni müssen auf jedem Glas alle
Ursprungsländer angegeben werden, wenn es mehrere sind - inklusive
Prozentangabe nach Menge. Bisher reichte oft die pauschale
Formulierung «Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern». Gläser, die v
or
dem Stichtag nach den alten Regeln abgefüllt wurden, dürfen aber
weiterhin verkauft werden.

Weniger Kosten für Gas?

Ab Januar fällt die Gasspeicherumlage für Gaskunden weg. Bislang
kostete sie einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch rund 30 bis
60 Euro pro Jahr. Die Umlage diente dazu, die staatlich angeordnete
Befüllung der Gasspeicher nach der Energiekrise 2022 zu finanzieren
und machte bei Privatkunden rund 2,4 Prozent des Gaspreises aus. Die
Kosten übernimmt nun einmalig der Bund. Da sich der Gaspreis aus
mehreren Bestandteilen zusammensetzt, sinken die Endpreise nicht
automatisch.

Schufa-Score wird transparenter

Wer einen Kredit braucht, kann ab dem ersten Quartal seinen
Schufa-Score digital und kostenlos einsehen - entweder in der
Schufa-App oder online. Bisher war oft unklar, wie die Bonität
berechnet wird. Mit dem neuen, vereinfachten Score-Modell sollen auch
Laien diesen ohne großen Aufwand nachrechnen können: Für zwölf
Kriterien werden Punkte vergeben, die insgesamt von 100 bis 999
reichen. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto besser gilt die
Kreditwürdigkeit des Verbrauchers.

Mögliche Preisänderungen für Kfz-Policen 

Zum 1. Januar ändert sich für rund jeden vierten Versicherten in der
Kfz-Haftpflicht die Regionalklasse - und damit möglicherweise auch
der zu zahlende Beitrag. Rund 5 Millionen Autofahrerinnen und
Autofahrer rutschen in eine höhere Einstufung, für knapp 5,3
Millionen wird es günstiger. Für die Mehrheit ändert sich aber
nichts. Entscheidend ist, wie oft und wie teuer Unfälle im eigenen
Zulassungsbezirk waren: Regionen mit vielen Schäden landen in höheren
Klassen, ruhige Bezirke werden belohnt.

Neuer Ehrentag 

Am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, rückt das Ehrenamt in den
Fokus. An dem Tag ist ein bundesweiter Mitmachtag geplant, der
ehrenamtliches Engagement sichtbarer machen und in seiner Bedeutung
für die Demokratie würdigen sollen. Initiator der bundesweiten Aktion
ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. 

Umtauschfrist für Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 endet

Nach und nach müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013
ausgestellt worden sind, gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht
werden. Bis zum 19. Januar sind Führerscheine mit Ausstellungsdatum
zwischen 1999 und 2001 dran. Das Ausstellungsdatum des
Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.
Für den Umtausch des Dokuments ist die Fahrerlaubnisbehörde des
aktuellen Wohnsitzes zuständig. Benötigt wird ein gültiger
Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der
aktuelle Führerschein und eine Gebühr von rund 25 Euro.

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