Magdeburger Todesfahrer - elf Verfahren in NRW vor Anschlag

Mal wurde er angezeigt, noch viel öfter erstattete er selbst Anzeige:
Der Magdeburger Todesfahrer hatte immer wieder mit den Behörden zu
tun. Doch die meisten Verfahren verliefen im Sande. Warum?

Magdeburg/Köln (dpa) - Der Magdeburger Todesfahrer war vor dem
Anschlag in Sachsen-Anhalt insgesamt in elf Verfahren allein in
Nordrhein-Westfalen involviert. In drei Verfahren sei er der
Beschuldigte gewesen, bei acht Vorgängen habe er Anzeige erstattet,
sagte der leitende Kölner Oberstaatsanwalt Stephan Neuheuser im
parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Magdeburger Landtag.

Taleb al-Abdulmohsen war im Dezember 2024 mit einem Auto über den
Weihnachtsmarkt von Magdeburg gefahren. Sechs Menschen wurden
getötet, mehr als 300 wurden zum Teil schwerst verletzt. Derzeit
läuft am Landgericht Magdeburg der Prozess gegen den Mann aus
Saudi-Arabien. In den vergangenen Jahren war der Arzt immer wieder
mit den Behörden in Kontakt gekommen, entweder weil er selbst
Anzeigen erstattet hatte oder weil gegen ihn ermittelt wurde.

40 Verfahren insgesamt

Bei den Auseinandersetzungen in Nordrhein-Westfalen ging es immer
wieder um den Verein «Säkulare Flüchtlingshilfe» in Köln. Er kü
mmert
sich um die Interessen atheistischer Flüchtlinge. Mehrfach stellte
al-Abdulmohsen Anzeige gegen Mitarbeiter, er warf ihnen etwa vor,
Spendengelder veruntreut zu haben, beleidigt worden zu sein oder im
Interesse der Regierung Saudi-Arabiens tätig zu sein. Außerdem wurde
al-Abdulmohsen Beleidigung vorgeworfen. Die Verfahren wurden
letztlich alle eingestellt.

Laut der Ausschussvorsitzenden Karin Tschernich-Weiske (CDU) gab es
bundesweit insgesamt 40 Verfahren - 25 Anzeigen von al-Abdulmohsen
sowie 15 Anzeigen gegen ihn. Zu Verurteilungen von al-Abdulmohsen sei
es aber nur in zwei Fällen gekommen - einmal wegen einer Bedrohung in
Rostock und einmal wegen eines Notrufmissbrauchs in Berlin, sagte
sie. In Magdeburg und Köln sei es nicht zu Verurteilungen gekommen,
so Tschernich-Weiske. Sie betonte, der Mann habe immer wieder
Drohungen ausgesprochen.

Kein hinreichender Tatverdacht

Oberstaatsanwalt Neuheuser sagte, man habe sich jeden Sachverhalt
angeschaut. Bei den eingestellten Verfahren in Köln habe es letztlich
keinen Anfangsverdacht oder hinreichenden Tatverdacht gegeben.

Ein Polizeibeamter in Köln hatte nach einem Gespräch mit
al-Abdulmohsen im März 2023 eine psychische Erkrankung bei dem Mann
vermutet und dies auch festgehalten. Das hatte jedoch keine größeren
Konsequenzen, die Information wurde auch nicht an die Behörden in
Sachsen-Anhalt übermittelt. Neuheuser sagte, es habe sich um eine
laienhafte Einschätzung gehandelt. Für eine Übermittlung der
Information habe es zudem keine Rechtsgrundlage gegeben.

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