Klinikbrand mit drei Toten - 73-Jähriger wohl schuldunfähig

Mitten in der Nacht soll ein Patient sein Krankenhausbett angezündet
haben. Drei Menschen sterben. Dem mutmaßlichen Brandstifter droht die
dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie.

Hamburg (dpa/lno) - Knapp sechs Monate nach dem verheerenden Brand im
Hamburger Marienkrankenhaus hat vor dem Landgericht ein Prozess gegen
einen damaligen Patienten begonnen. Der 73-Jährige soll in der Nacht
zum 1. Juni sein Kopfkissen mit einem Feuerzeug angezündet und so den
Brand mit drei Toten und zahlreichen Verletzten verursacht haben. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen besonders schwere
Brandstiftung mit Todesfolge und Mord mit gemeingefährlichen Mitteln
in drei Fällen vor, wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft
erklärte. Die Behörde geht davon aus, dass der Patient bei der Tat in
der Nacht zum 1. Juni schuldunfähig war. Der 73-Jährige leide unter
einer fortschreitenden Demenz, hieß es.

Den Angaben zufolge brannte das Zimmer des Mannes im Erdgeschoss des
Krankenhauses im Stadtteil Hohenfelde vollständig aus. Der Rauch
beschädigte die gesamte geriatrische Station und weitere Zimmer in
dem Gebäude. Drei Patienten - nach früheren Angaben im Alter von 84,
85 und 87 Jahren - starben an einer Kohlenmonoxidvergiftung.

Verletzte Krankenschwester erlitt Herzinfarkt

34 weitere Menschen wurden verletzt, einer von ihnen
lebensgefährlich, wie die Feuerwehr nach dem Brand mitgeteilt hatte.
Zwei Pflegerinnen und ein anderer Patient erlitten zum Teil schwere
Inhalationstraumata. Eine der verletzten Krankenschwestern bekam
außerdem einen Herzinfarkt, ebenso ein Security-Mitarbeiter. Bei
weiteren Patienten seien leichtere Symptome sowie psychische
Belastungsstörungen aufgetreten. 

Der 73-Jährige war nach dem Brand festgenommen und vorläufig in einer
psychiatrischen Klinik untergebracht worden. In dem sogenannten
Sicherungsverfahren soll es jetzt darum gehen, ob der Mann auf Dauer
in der Psychiatrie bleiben muss. Die Strafkammer erwäge, die
Öffentlichkeit am nächsten Verhandlungstag auszuschließen, sagte die

Vorsitzende Richterin Jessica Koerner.

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