Barmer peilt stabilen Zusatzbeitrag 2026 an
Ein Spargesetz der Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge im
nächsten Jahr steckt vorerst fest - gelingt noch eine schnelle
Lösung? Bei ersten Kassen zeichnen sich Tendenzen ab.
Berlin (dpa) - Die Barmer Krankenkasse will ihren Zusatzbeitrag
ungeachtet des noch schwelenden Streits um ein Spargesetz für die
Gesundheitsausgaben im neuen Jahr stabil halten. «Unsere Finanzlage
lässt es zu, den Zusatzbeitrag auch 2026 bei 3,29 Prozent zu
belassen», sagte Vorstandschef Christoph Straub dem
Redaktionsnetzwerk Deutschland. Final werde der Verwaltungsrat diese
Entscheidung im Dezember fällen. Hintergrund sei, dass die Kasse ihre
vorgeschriebene Mindestrücklage schon im ersten Quartal 2025 füllen
konnte. Die Barmer ist mit 8,3 Millionen Versicherten die zweitgrößte
gesetzliche Kasse.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 2,9 Prozent.
Dies gilt nach einer Bekanntgabe des Bundesgesundheitsministeriums
auch als amtliche Orientierungsmarke für die Kassen beim Festlegen
der Zusatzbeiträge für 2026. Die Techniker Krankenkasse (TK) als
größte Kasse mit 12 Millionen Versicherten teilte auf Anfrage mit,
man gehe davon aus, weiterhin unter der amtlichen Marke und deutlich
unter dem tatsächlich erhobenen Schnitt der gesetzlichen Kassen zu
liegen. Die Entscheidung darüber treffe der Verwaltungsrat am 19.
Dezember. Derzeit liegt der Zusatzbeitrag bei der TK bei 2,45
Prozent.
Sparpaket vorerst gestoppt
Um den Druck für Beitragsanhebungen zu mindern, hatte Ministerin Nina
Warken (CDU) ein Sparpaket mit Ausgabenbremsen vor allem bei den
Kliniken vorgesehen. Der Bundesrat stoppte das vom Bundestag
beschlossene Gesetz aber vorerst und schickte es in den
Vermittlungsausschuss. Kassenvertreter hatten vor absehbaren
Beitragserhöhungen trotz des Sparpakets gewarnt, da viele Kassen ihre
Finanzreserven auf Mindestniveaus auffüllen müssen.
Zum gesamten Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen,
gehört neben dem jeweiligen Zusatzbeitrag der allgemeine Satz von
14,6 Prozent. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein
Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger
Erhöhungen gegeben.
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