Verbot von «Palästina-Kongress» - Veranstalter klagt
Die Berliner Polizei hatte im Vorfeld der dreitägigen Versammlung ein
konsequentes Vorgehen angekündigt. Kurz nach Beginn bricht sie die
Veranstaltung ab. War das gerechtfertigt?
Berlin (dpa/bb) - Das Verwaltungsgericht Berlin prüft, ob der Abbruch
und das Verbot des sogenannten Palästina-Kongresses im April 2024
gerechtfertigt war. Die Polizei löste die Versammlung, die für den
12. bis 14. April geplant war, kurz nach ihrem Beginn auf und verbot
sie. Aus Sicht des Veranstalters war dies rechtswidrig. Mit ihrer
Klage will die Vereinigung «Jüdische Stimme für gerechten Frieden in
Nahost» dies gerichtlich feststellen lassen. Ein Urteil wird noch am
selben Tag erwartet.
Aus Sicht des damals verantwortlichen Einsatzleiters der Polizei,
Stephan Katte, war der Abbruch nötig, um Straftaten zu unterbinden.
Hintergrund war eine per Video übertragene Rede des
britisch-palästinensischen Arztes Ghassan Abu-Sittah. «Er war bekannt
für israelfeindliche und strafbewehrte Meinungsäußerungen», erklä
rte
Katte bei seiner Zeugenbefragung vor Gericht. Für den Mediziner galt
damals ein politisches Betätigungsverbot, das Gerichte
zwischenzeitlich für rechtswidrig erklärt haben.
Einsatzleiter verteidigt Vorgehen
Es sei zu befürchten gewesen, dass sich der Redner erneut so äußere
und es von Teilnehmern der Versammlung zu strafbaren Ausrufen komme.
Die Polizei müsse bei einer Gefahrenprognose einschätzen, ob der
Versammlungsleiter in der Lage gewesen wäre, dies zu unterbinden.
«Die Stimmungslage im Saal war emotional sehr aufgeladen», schilderte
der Beamte.
Zu dem internationalen Treffen unter dem Motto «Wir klagen an» hatten
diverse propalästinensische Gruppen und Initiativen eingeladen.
Darunter waren vor allem solche, die nach Einschätzung von
Sicherheitsbehörden und der Berliner Innenverwaltung dem
israelfeindlichen «Boykott-Spektrum» zuzurechnen waren, so auch der
Kläger. Die Organisatoren hatten den Kongress längere Zeit vorab
angekündigt, den genauen Ort aber lange geheim gehalten und wenige
Stunden vor Beginn mitgeteilt.
Emotionale Stimmung im Saal
Ein Großaufgebot der Polizei begleitete die Veranstaltung in einem
Saal in Tempelhof. Die Behörde hatte den Kongress als öffentliche
Versammlung gewertet und ähnlich wie bei Demonstrationen sogenannte
Auflagen, also Verbote, erlassen. Untersagt waren demnach unter
anderem das Verbrennen von Fahnen, Gewaltaufrufe gegen Israel und
Symbole terroristischer Organisationen. Die Teilnehmerzahl des
Kongresses wurde von der Polizei aus Brandschutzgründen auf 250 pro
Tag begrenzt.
Polizisten und Dolmetscher verfolgten im Saal Ereignisse und
Redebeiträge. Zudem stellte die Polizei sicher, dass Medien zu dem
Treffen freier Zugang gewährt wurde. Rund zwei Stunden nach Beginn
brach die Polizei die Veranstaltung ab und untersagte die
Fortsetzung.
Scharfe Kritik nach Auflösung
Die Auflösung sorgte damals für Proteste, die Veranstalter
kritisierten das Vorgehen der Polizei scharf. Demokratische Rechte
seien ausgehebelt worden, hieß es. Aus der Politik gab es Zuspruch:
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lobte ein
hartes Durchgreifen der Polizei.
Das Gericht wollte sein Urteil am Ende des heutigen Verhandlungstages
bekanntgeben. Es prüft auch in einem anderen Fall ein Verbot der
Polizei. Dabei steht die umstrittene propalästinensische Parole «From
the river to the sea, Palestine will be free» im Fokus.
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