Staatsregierung kommentiert Cannabis-Urteil zunächst nicht

Im Mai 2024 verbietet die bayerische Staatsregierung den Konsum von
Cannabis im Englischen Garten in München. Jetzt hat ein Gericht das
Vorgehen gekippt. Während die Regierung schweigt, feiern andere.

München (dpa/lby) - Die Staatsregierung will das gerichtlich gekippte
Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München zunächst nicht
bewerten. «Die konkrete Urteilsbegründung des Gerichts bleibt nun
zunächst abzuwarten, wir werden diese selbstverständlich genau
prüfen. Insoweit bitten wir um Verständnis, dass zum aktuellen
Zeitpunkt keine weiteren Äußerungen möglich sind», teilte eine
Sprecherin der bayerischen Schlösserverwaltung auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur in München mit. 

Herber Rückschlag für Bayerns Drogenpolitik

Mitglieder der bayerischen Staatsregierung äußerten sich zunächst
nicht zu dem Urteil. Die Entscheidung ist aber in jedem Fall ein
herber Rückschlag für die restriktive Drogenpolitik der
Staatsregierung, die die Teil-Legalisierung von Cannabis auf
Bundesebene nicht verhindern konnte und darum angekündigt hatte, es
Kiffern im Freistaat besonders schwer zu machen. Ob der Freistaat
noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt, ist offen. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht
zugelassen. 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor das seit Mai 2024
generell geltende Kiff-Verbot in dem Park sowie im angrenzenden
Hofgarten und Finanzgarten für unwirksam erklärt. Die
Schlösserverwaltung ist für die Parkanlagen verantwortlich und hatte
das von der Staatsregierung geforderte Verbot umgesetzt. Die
VGH-Richter gaben der Klage von zwei Männern statt, die in der
Parkanlage Cannabis konsumieren wollen - einer zum Genuss, der zweite
aus gesundheitlichen Gründen. 

Hanfverband feiert Urteil als Sieg gegen die CSU

«Heute haben wir die CSU daran erinnert, dass Bayern in Deutschland
ist. Gleiches Recht für alle», sagte Georg Wurth vom Deutschen
Hanfverband. Inwieweit das Urteil auch Folgen für Cannabisverbote der
Schlösserverwaltung an anderen Orten in Bayern hat, blieb zunächst
offen. Die schriftliche Begründung will das Gericht in den kommenden
Wochen nachreichen.

«Der Bayerischen Schlösserverwaltung ist insbesondere der Schutz von
Nichtraucherinnen und Nichtrauchern sowie von Kindern und
Jugendlichen vor den Auswirkungen von Cannabis ein besonderes
Anliegen», teilte die Sprecherin der Schlösserverwaltung mit. Das
Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten München habe diese Ziele
verfolgt.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite