Gericht kippt Kiff-Verbot im Englischen Garten von München
Als Teil ihrer restriktiven Cannabis-Politik verbietet die bayerische
Staatsregierung den Konsum im Englischen Garten in München. Aber darf
sie das überhaupt? Das hat nun ein Gericht entschieden.
München (dpa) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das
Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München gekippt. Das
generelle Konsumverbot in dem Park sowie im angrenzenden Hofgarten
und Finanzgarten sei unwirksam, urteilten die VGH-Richter und gaben
der Klage von zwei Männern statt, die in der Parkanlage Cannabis
konsumieren wollen - einer zum Genuss, der zweite aus
gesundheitlichen Gründen.
Nach einer Eil-Entscheidung im Sommer war das Verbot im Nordteil des
Englischen Gartens bereits aufgehoben worden. Sollte die Entscheidung
des Gerichts rechtskräftig werden, wäre der Konsum vorerst wieder in
der kompletten Parkanlage erlaubt. Zwar hat der VGH keine Revision
zugelassen, dagegen kann der Freistaat aber Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Schon in der Verhandlung hatte der VGH darauf hingewiesen, dass die
bayerische Schlösserverwaltung ein solches Verbot grundsätzlich
erlassen dürfe. Nötig sei dafür aber «eine Gefahr oder erhebliche
Belästigung für Andere». Die Richter bezweifelten damals, dass die
Begründung des Freistaats ausreiche, um ein Verbot aller Arten des
Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten zu rechtfertigen. Eine
detaillierte Begründung will das Gericht schriftlich nachreichen.
Rückschlag für Bayerns Drogenpolitik
Die Entscheidung ist ein herber Rückschlag für die restriktive
Drogenpolitik der Staatsregierung, die die Teil-Legalisierung von
Cannabis auf Bundesebene nicht verhindern konnte und darum
angekündigt hatte, es Kiffern besonders schwer zu machen.
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