Gericht kippt Kiff-Verbot im Englischen Garten
Als Teil ihrer restriktiven Cannabis-Politik verbietet die bayerische
Staatsregierung den Konsum im Englischen Garten in München. Aber darf
sie das überhaupt? Das hat nun ein Gericht entschieden.
München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das
Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München gekippt. Das
generelle Konsumverbot in dem Park sowie im angrenzenden Hofgarten
und Finanzgarten sei unwirksam, urteilten die VGH-Richter und gaben
der Klage von zwei Männern statt, die in der Parkanlage Cannabis
konsumieren wollen - einer zum Genuss, der zweite aus
gesundheitlichen Gründen.
Nach einer Eil-Entscheidung im Sommer war das Verbot im Nordteil des
Englischen Gartens bereits aufgehoben worden. Sollte die Entscheidung
des Gerichts rechtskräftig werden, wäre der Konsum vorerst wieder in
der kompletten Parkanlage sowie dem angrenzenden Hof- und
Finanzgarten erlaubt. Zwar hat der VGH keine Revision zugelassen,
dagegen kann der Freistaat Bayern aber Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Schon in der Verhandlung hatte der VGH darauf hingewiesen, dass die
bayerische Schlösserverwaltung ein solches Verbot grundsätzlich
erlassen dürfe. Nötig sei dafür aber «eine Gefahr oder erhebliche
Belästigung für Andere». Die Richter bezweifelten damals, dass die
Begründung des Freistaats ausreiche, um ein Verbot aller Arten des
Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten zu rechtfertigen. Eine
detaillierte Begründung des Urteils will das Gericht in den kommenden
Wochen schriftlich nachreichen.
Rückschlag für Bayerns Drogenpolitik
Die Entscheidung ist ein herber Rückschlag für die restriktive
Drogenpolitik der bayerischen Staatsregierung, die die
Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene nicht verhindern
konnte und darum angekündigt hatte, es Kiffern im Freistaat besonders
schwer zu machen.
Über die am Finanzministerium angesiedelte Bayerische Schlösser- und
Seenverwaltung, die für staatliche Parks wie den Englischen Garten
zuständig ist, und deren Nutzungsverordnung wurde der Cannabiskonsum
im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten
untersagt.
Seit Mai 2024 gilt diese entsprechende Änderung der
Parkanlagenverordnungen, in der es heißt, es sei untersagt,
«Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen
einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten
E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten». Es gilt
auch für den Hofgarten in Bayreuth.
«Die Alt-68er haben hier schon gekifft», sagte Emanuel Burghard, der
einer der beiden Kläger ist, noch vor der Verhandlung. Er kann nicht
nachvollziehen, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter
großen Areal das Kiffen generell verboten sein soll - auch in
Bereichen weit entfernt von Spielplätzen. Der Englische Garten gilt
als eine der größten innerstädtischen Parkanlagen weltweit, er ist
größer als der Central Park in New York und der Hyde Park in London.
Nach Angaben der bayerischen Schlösser-, Gärten- und Seenverwaltung
wurden seit Einführung des entsprechenden Verbots innerhalb von
anderthalb Jahren gerade einmal fünf Verstöße dagegen offiziell
registriert, die meisten davon im an den Englischen Garten
angrenzenden Hofgarten.
Die Schlösserverwaltung hatte vor Gericht mit dem Gesundheits- und
Jugendschutz argumentiert und befürchtete Geruchsbelästigung durch
Rauchschwaden von Joints.
Das Gericht folgte nun aber der Argumentation der Klägerseite, wonach
die Staatsregierung über die ihr unterstellte Verwaltung versuche,
«die Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln». Der Anwalt der
Kläger sprach in der Verhandlung von einer «drogenpolitischen
Maßnahme im Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie».
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.