Pflege-Mindestlöhne steigen in zwei Schritten

Pflegekräfte werden dringend gesucht, und dafür kommt es auch auf die
Bezahlung an. Die Untergrenzen für die Löhne werden weiter angehoben.

Berlin (dpa) - Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege
sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste
Anhebung zum 1. Juli 2026 von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro
Stunde, wie Bundesarbeitsministerium und Bundesgesundheitsministerium
nach der Empfehlung einer Kommission mitteilten. Zum 1. Juli 2027
soll eine zweite Anhebung auf 16,95 Euro folgen.

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger
Ausbildung soll der Mindestlohn demnach von derzeit 17,35 Euro
zunächst auf 17,80 Euro und dann auf 18,26 Euro steigen. Für
Pflegefachkräfte ist eine Anhebung von 20,50 Euro auf 21,03 Euro und
in der zweiten Stufe auf 21,58 Euro pro Stunde vorgesehen. 

Mindestlöhne gelten für Pflege-Einrichtungen

Das Bundesarbeitsministerium will die Empfehlungen der Kommission für
die bundesweit einheitlichen Sätze jetzt per Verordnung festsetzen.
Dem Gremium gehören Pflegeanbieter und Arbeitnehmervertreter an. In
Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten rund
1,3 Millionen Beschäftigte. Dort, wo er - wie in Privathaushalten -
nicht angewendet wird, gilt den Angaben zufolge der gesetzliche
Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro pro Stunde.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte die spürbaren
Lohnsteigerungen für Pflegekräfte, die jeden Tag und jede Nacht
Herausragendes leisteten. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU)
betonte, unabhängig von der neuen Festlegung der Kommission erhielten
Pflegekräfte in den Einrichtungen durchschnittlich bereits wesentlich
höhere Löhne auf Tarifniveau. 

Einziger einklagbarer Anspruch für Beschäftigte 

Die Beauftragte des Arbeitsministeriums für die Pflegekommission, die
frühere Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks,
erläuterte, dass der Pflegemindestlohn als einziger individuell
einklagbarer Rechtsanspruch von Beschäftigten weiter wichtig sei.
Generell gilt seit 2022, dass Einrichtungen nur Versorgungsverträge
mit den Pflegekassen schließen können, wenn sie nach Tarif oder
ähnlich bezahlen. Die Gewerkschaft Verdi erläuterte, die Pflicht
garantiere Pflegekräften nicht eine konkrete Lohnhöhe, da diese nur
im Schnitt und nicht in Bezug auf einzelne Arbeitsverhältnisse
eingehalten werden muss.

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