Millionenbetrug bei Corona-Hilfen: über sechs Jahre Haft

Während der Corona-Pandemie stellen Kriminelle für etliche
Scheinfirmen Hilfsanträge. Der Staat überweist mehr als drei
Millionen Euro auf ihre Konten.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Millionenbetrugs mit Coronahilfen
ist ein 45-Jähriger zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt
worden. Er sei unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen
Subventionsbetrugs schuldig, sagte die Vorsitzende Richterin der
Großen Wirtschaftsstrafkammer am Frankfurter Landgericht. 

Der in der Schweiz und in Kronberg (Hochtaunuskreis) wohnende Mann
hatte gemeinsam mit seinen beiden Mittätern, einem 59-Jährigen und
einer 31-jährigen Frau, insgesamt 3,5 Millionen Euro erbeutet. Den
mit Abstand höchsten Anteil davon erhielt der 45-Jährige.

Die in Wiesbaden lebende Frau wurde in dem Verfahren zu einer
Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der weitere Mittäter,
ein Steuerberater aus Hamburg, muss für vier Jahre ins Gefängnis. 

Alle Drei hätten die besondere Notlage der Coronapandemie ausgenutzt,
sagte die Richterin. Es liege eine erhebliche kriminelle Energie vor,
das Trio habe die «maximale Höhe» erzielen wollen. Sie seien in dem
Prozess voll geständig gewesen. 

Hilfsanträge für Scheinfirmen

Zunächst hatten der 45-jährige Haupttäter und die Frau bereits beim
Start der staatlichen Hilfsprogramme für notleidende Unternehmen im
Frühjahr 2020 für mehrere Scheinfirmen Hilfsanträge gestellt. Dafür

legten sie Schein-Mietverträge vor, erfanden Mitarbeiterzahlen,
Fixkosten, Umsatzzahlen sowie Prognosen und fälschten mehrere
Unterschriften. Als ab dem Sommer 2020 die Anträge von einem
unabhängigen Dritten vorab geprüft werden mussten, übernahm dies der

Hamburger Steuerberater. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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