Bundesrat stoppt Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge Von Sascha Meyer, dpa

Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen zum 1. Januar 2026 nicht
steigen, so hat es der Kanzler in Aussicht gestellt. Doch das wackelt
jetzt.

Berlin (dpa) - Für Millionen Versicherte gibt es vorerst keine
Klarheit, ob die Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr stabil bleiben
können oder noch weiter steigen. Der Bundesrat schickte ein vom
Bundestag beschlossenes Sparpaket in den Vermittlungsausschuss und
hält die Umsetzung damit zunächst auf. Die Länder lehnen darin
vorgesehene Ausgabenbremsen für die Kliniken ab, mit denen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Druck für erneute
Anhebungen der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2026 auflösen will. 

Der Widerstand der Länder richtet sich gegen Einsparungen von 1,8
Milliarden Euro bei den Krankenhäusern, die den Großteil des
Sparpakets von insgesamt zwei Milliarden Euro ausmachen sollen. Dazu
soll der Anstieg der Klinik-Vergütungen 2026 auf die tatsächlichen
Kostensteigerungen begrenzt werden.

Ministerin: Schlechtes Signal 

Warken sagte, die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei ein
schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die
Entscheidung werfe einen Schatten auf das gemeinsame Ziel, die
gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung insgesamt
auf ein stabiles Fundament zu setzen, um Beitragserhöhungen zu
vermeiden. Die Herausforderungen im nächsten Jahr könnten nur durch
eine gemeinsame Kraftanstrengung gelingen. «Immer höhere Beiträge
oder Steuerzuschüsse können dafür keine Lösung sein.»

In der Länderkammer wurde parteiübergreifende Ablehnung deutlich.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne)
monierte, dass Einsparungen einseitig zulasten der Krankenhäuser
gingen. Hessens Ministerin Diana Stolz (CDU) warnte, die Absenkung
für 2026 werde zur neuen Basis für die Folgejahre. Dies führe zu
einer dauerhaften finanziellen Schwächung. Der niedersächsische
Ressortchef Andreas Philippi (SPD) kritisierte, den Kliniken werde
ein kürzlich beschlossener Inflationsausgleich teils wieder genommen.

Zitterpartie bei Abstimmung 

Die Abstimmung darüber, ob der Vermittlungsausschuss angerufen oder
das Gesetz gebilligt werden soll, wurde nach der Aussprache auf das
Ende der Sitzung verschoben. Grund war, dass die Bundesregierung mit
Blick auf die Einwände der Länder noch eine Erklärung erarbeiten
wollte, die während der laufenden Sitzung in der Länderkammer zu
Protokoll gegeben werden sollte. 

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium,
Georg Kippels (CDU), appellierte an die Länder, auf den
Vermittlungsausschuss zu verzichten. Die Krankenkassen bräuchten ein
klares Signal, sich beim Festsetzen der Zusatzbeiträge auf die
geplanten Maßnahmen verlassen zu können. Auch Warken hatte vorab
gewarnt, sollten die Regelungen infrage gestellt werden, würden die
Kassen die entlastende Wirkung in den bis Mitte Dezember
abzuschließenden Haushaltsplanungen nicht mehr berücksichtigen.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem
«offenen Misstrauensvotum» gegen die Ministerin, deren
Beitragssicherungsversprechen endgültig kollabiert sei. Der
Vermittlungsausschuss bedeute jetzt zusätzliche Unsicherheit:
«Haushalte müssen doppelt geplant, Verträge angehalten und
Neuverhandlungen vorbereitet werden - weil die Ministerin ein Paket
vorgelegt hat, das schon vor der Umsetzung implodiert», sagte Dahmen
der dpa.

Kassen müssen Zusatzbeiträge bald festlegen

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits in Aussicht gestellt, dass
die Beiträge zur Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 nicht
steigen. Krankenkassen und Opposition warnten aber schon vor der
Entscheidung im Bundesrat vor absehbaren Anhebungen der
Zusatzbeiträge 2026, da viele Kassen Reserven auf vorgeschriebene
Mindestwerte auffüllen müssen.

Direkt stabile Beiträge festlegen kann die Politik nicht. Über die
Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen

je nach ihrer Finanzlage in den nächsten Wochen selbst. Im Schnitt
liegt das Niveau derzeit bei 2,9 Prozent. Der gesamte Beitrag, den
sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst daneben den
allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent. Bei Anhebungen des
Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst
Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

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