Bundesrat lässt Elektroschrottgesetz passieren
Eigentlich wünschen sich die Länder im Elektronikgerätegesetz auch
ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Das ist nicht enthalten. Dennoch
schicken sie das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuss.
Berlin (dpa) - Trotz inhaltlicher Bedenken hat der Bundesrat die
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes passieren lassen.
Ein Antrag, das Gesetz vorerst zu stoppen und dazu den
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand
keine Mehrheit unter den Ländern.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Rücknahme und Entsorgung
elektronischer Geräte besser zu regeln. Dafür sollen die Hersteller
zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären
Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten stärker in die
Verantwortung genommen werden.
Die Länder unterstützen zwar dieses Vorhaben, mit dem EU-Recht
umgesetzt wird. Sie wollten aber erreichen, dass in diese
Gesetzesänderung auch ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten aufgenommen
wird. Deshalb schlug der Umweltausschuss der Länderkammer vor, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, was aber in der Abstimmung keine
Mehrheit fand.
Im Gesetz ist jetzt nur vorgesehen, dass Geschäfte, die
Einweg-E-Zigaretten verkaufen, eine Sammelstation für die gebrauchten
Geräte einrichten müssen. Sie sind verpflichtet, diese
zurückzunehmen.
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