Ist das Kiff-Verbot im Englischen Garten rechtens? Von Britta Schultejans, dpa

Die bayerische Staatsregierung verbietet das Kiffen im Englischen
Garten in München. Aber darf sie das überhaupt?

München (dpa) - Darf im Englischen Garten in München gekifft werden?
Mit dieser Frage hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
beschäftigt. Zwei Männer richten sich mit einer sogenannten
Normenkontrollklage gegen das Verbot der bayerischen Staatsregierung,
im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten zu
kiffen. 

«Die Alt-68er haben hier schon gekifft», sagt Emanuel Burghard, der
einer der beiden Kläger ist und nicht verstehen kann, warum auf einem
mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen per se
verboten sein soll - auch in Bereichen weit weg von Spielplätzen. Der
Englische Garten gilt als eine der größten innerstädtischen
Parkanlagen weltweit, ist größer als der Central Park in New York und
der Hyde Park in London. 

Jahrzehntelang hätten Ordnungsbehörden Augen und Nasen weggedreht,
wenn sie im Englischen Garten jemanden mit Joint entdeckt hätten -
ausgerechnet nach der (Teil-)Legalisierung aber seien die Kontrollen
verstärkt worden, sagt Burghard. 

Nach Angaben der für den Englischen Garten und weitere Parkanlagen
zuständigen bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung wurden seit
Einführung des entsprechenden Verbots innerhalb von anderthalb Jahren
gerade einmal fünf Verstöße dagegen offiziell registriert, die
meisten davon im an den Englischen Garten angrenzenden Hofgarten. 

Die bayerische Staatsregierung, die auch nach der Teillegalisierung
von Cannabis den deutschlandweit wohl härtesten Kurs gegen das Kiffen
fährt, hatte das Verbot über die Schlösserverwaltung durchgesetzt,
die für staatliche Parks in Bayern zuständig ist. Die bundesweite
Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes
nicht verhindern können. 

Die Schlösserverwaltung argumentiert vor Gericht mit Gesundheits- und
Jugendschutz und befürchtet Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden
von Joints.

Die Kläger gehen - ebenso wie ihr Anwalt - davon aus, dass die
Staatsregierung über die ihr unterstellte Verwaltung versuche, «die
Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln» und sprechen von
einer «drogenpolitischen Maßnahme im Gewande einer
Nichtraucherschutz-Richtlinie». 

Schon im Juli Dämpfer für Staatsregierung

Erst im Juli hatte der Verwaltungsgerichtshof dem harten
Cannabis-Kurs der Staatsregierung allerdings einen Dämpfer verpasst:
Nach einem Beschluss des Gerichts ist das Kiffen im nördlichen Teil
des Englischen Gartens in München vorläufig erlaubt. Eine erhebliche
Belästigung der Allgemeinheit sei dort «nicht belastbar zu
begründen», entschied das Gericht. 

Das Gericht äußerte auch während der jüngsten Verhandlung bereits
Zweifel daran, ob - wie von der Schlösserverwaltung behauptet -
tatsächlich eine abstrakte Gesundheits- und Belästigungsgefahr von
Menschen ausgeht, die in der weitläufigen Parkanlage einen Joint
rauchen: «Sie müssen diese Belästigung auch irgendwie für die gesam
te
Parkanlage begründen können.» Eine Entscheidung soll in den kommenden

Tagen veröffentlicht werden. Sie dürfte auch Auswirkungen auf
staatliche Parkanlagen anderswo in Bayern haben.

Seit Mai 2024 gilt übrigens die entsprechende Änderung der
Parkanlagenverordnungen, in der es heißt, es sei untersagt,
«Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen
einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten
E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten». Es gilt
auch für den Hofgarten in Bayreuth.

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