Ist das Kiff-Verbot im Englischen Garten rechtens?
Die bayerische Staatsregierung verbietet das Kiffen im Englischen
Garten in München. Aber darf sie das? Das muss nun ein Gericht
entscheiden.
München (dpa) - Darf im Englischen Garten in München gekifft werden?
Mit dieser Frage hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
beschäftigt. Zwei Männer richten sich mit einer sogenannten
Normenkontrollklage gegen das Verbot der bayerischen Staatsregierung,
im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten zu
kiffen.
«Die Alt-68er haben hier schon gekifft», sagt Emanuel Burghard, der
einer der beiden Kläger ist und nicht verstehen kann, warum auf einem
mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen per se
verboten sein soll - auch in Bereichen weit weg von Spielplätzen. Mit
ihm zusammen klagt ein Patient, der Cannabis aus gesundheitlichen
Gründen verschrieben bekommen hat.
Nach Angaben der für den Englischen Garten und weitere Parkanlagen
zuständigen bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung wurden seit
Einführung des entsprechenden Verbots innerhalb von anderthalb Jahren
gerade einmal fünf Verstöße dagegen offiziell registriert - die
meisten davon im an den Englischen Garten angrenzenden Hofgarten.
Die bayerische Staatsregierung, die auch nach der Teillegalisierung
von Cannabis den deutschlandweit wohl härtesten Kurs gegen das Kiffen
fährt, hatte das Verbot über die Schlösserverwaltung durchgesetzt,
die für staatliche Parks in Bayern zuständig ist. Die bundesweite
Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes
nicht verhindern können.
Die Kläger gehen - ebenso wie ihr Anwalt - davon aus, dass die
Staatsregierung versuche, «die Bundesregelung so weit wie möglich
auszuhebeln» und sprechen von einer «drogenpolitischen Maßnahme im
Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie». Sein Urteil will das
Gericht in den kommenden Tagen bekannt geben.
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