Stuhl-Schaden - Zahnarzt scheitert mit Klage gegen Patienten
Ein Zwei-Meter-Patient macht es sich beim Zahnarzt auf dem
Behandlungsstuhl bequem. Ein Knacks ist zu hören - und der Zahnarzt
fordert plötzlich mehr als 1.000 Euro.
München (dpa/lby) - Nach einem Schaden an seinem Behandlungsstuhl ist
ein Münchner Zahnarzt mit einer Klage auf Schadensersatz gegen seinen
Patienten gescheitert. Der Zahnarzt habe rund 1.700 Euro für die
Reparatur des Stuhls erstreiten wollen, teilte das Münchner
Amtsgericht mit. Der Patient und dessen Haftpflichtversicherung
hätten die Summe aber nicht zahlen wollen.
Das Gericht wies die Klage des Zahnarztes ab. Der Patient mit einer
Körpergröße von etwa zwei Metern habe sich auf dem Behandlungsstuhl
bei dem Praxisbesuch im Jahr 2024 bewegt, um es sich bequem zu machen
- «wie es bei allen Patienten üblich sei», teilte das Gericht mit.
«Die Bewegung des
Beklagten ist dabei auch nicht ungewöhnlich oder besonders ruckartig
gewesen.» Selbst der Zahnarzt habe vor Gericht nicht begründen
können, inwiefern sein Patient fahrlässig gehandelt haben könnte.
Der Patient habe davon ausgehen dürfen, dass der Behandlungsstuhl
auch für Zwei-Meter-Menschen geeignet sei - und die «üblichen
Bewegungen im Rahmen des Sich-Bequem-Machens aushält», argumentierte
das Gericht. Es sei nicht ersichtlich, wie der Patient hätte wissen
sollen, dass er sich dabei besonders vorsichtig verhalten müsste. Das
Urteil des Amtsgerichts aus dem August ist rechtskräftig.
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