Apotheker fordern Elternleistungen für Freiberufler

Kein Elterngeld, kein Geld für Mutterschutzzeiten: Warum viel
Apothekerinnen und Apotheker bei der Familiengründung vor Hürden
stehen und was der Verband fordert.

Kiel (dpa/lno) - Der Apothekerverband in Schleswig-Holstein beklagt
mangelnde Unterstützung seiner Mitglieder bei der Familiengründung.
So könnten selbstständige Apothekerinnen keine Zeiten des
Mutterschutzes nehmen, selbstständige Apotheker nicht in Elternzeit
gehen und kein Elterngeld bekommen, sagte Verbands-Geschäftsführer
Georg Zwenke der dpa.

Sie müssten für Zeiten ihrer Abwesenheit von der Apotheke stets eine
Vertretung angestellt haben, die für sie die vorübergehende
Apothekenleitung übernimmt. «Und das müssen sie sich leisten können

Private Versicherungen, die die Kosten für diese Zeiten der
Familiengründung zumindest teilweise übernehmen würden, scheiden nach

Zwenkes Angaben zumeist wegen hoher Versicherungsprämien aus.

Wachsender Frauenanteil bei Pharmazie-Abschlüssen

Auch wenn eine Apotheke wirtschaftlich nicht gut dastehe, gebe es bei
Familiengründung keine finanzielle Unterstützung. Das gelte auch für

Ärzte und andere freie Berufe. Das Problem werde mit dem wachsenden
Frauenanteil in der Branche immer drängender. «Sie werden echt
alleine gelassen. Das geht nicht.»

Nach Zwenkes Angaben beträgt der Frauenanteil bei den Abschlüssen in
Pharmazie inzwischen 80 Prozent. Bei den Apothekeninhabern im Norden
sei das Verhältnis noch ausgewogen. «Wir wollen ja als Gesellschaft,
dass auch junge Frauen in die Selbstständigkeit gehen.»

Vertretungen sind schwer zu bekommen und teuer

Nach Angaben des Verbandsvorsitzenden Hans-Günter Lund sind
Mitarbeiter für die Vertretung von Apothekerinnen und Apothekern
schwer zu bekommen und sie seien betriebswirtschaftlich betrachtet
teuer. «Die geforderten Vertretungshonorare sind durch die Decke
gegangen.» Die Möglichkeiten für selbstständige Apotheker,
marktgerechte Gehälter zu zahlen, seien dagegen begrenzt.

Zwenke forderte eine Gleichstellung beim Mutterschutz und Elterngeld
mit Angestellten. Es müsse eine finanzielle Unterstützung geben,
damit eine Vertretung bezahlt werden könne. «Das gilt für alle freien

Berufe.»

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