Klage gegen Kiff-Verbot im Englischen Garten
Die bayerische Staatsregierung verbietet das Kiffen in ihren Parks -
auch im Englischen Garten in München. Aber darf sie das?
München (dpa) - Darf im größten Innenstadt-Park der Welt gekifft
werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof heute (10.00 Uhr). Zwei Männer richten sich
mit einer sogenannten Normenkontrollklage gegen das Verbot der
bayerischen Staatsregierung, im Englischen Garten in München sowie im
angrenzenden Hof- und Finanzgarten zu kiffen.
«Die Alt-68er haben hier schon gekifft», sagt Emanuel Burghard, der
einer der beiden Kläger ist und nicht verstehen kann, warum auf einem
mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen per se
verboten sein soll - auch in Bereichen weit weg von Spielplätzen.
Jahrzehntelang hätten Ordnungsbehörden Augen und Nasen weggedreht,
wenn sie im Englischen Garten jemanden mit Joint entdeckt hätten -
ausgerechnet nach der (Teil-)Legalisierung aber seien die Kontrollen
verstärkt worden, sagt Burghard. Wie viele Verstöße gegen das
Kiff-Verbot ergangen sind, kann die Münchner Polizei nicht sagen.
Die bayerische Staatsregierung, die auch nach der Teillegalisierung
von Cannabis den deutschlandweit wohl härtesten Kurs gegen Kiffer
fährt, hatte das Verbot über die Schlösserverwaltung durchgesetzt,
die für staatliche Parks in Bayern zuständig ist. Die bundesweite
Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes
nicht verhindern können.
Schon im Juli Dämpfer für Staatsregierung
Erst im Juli hatte der VGH dem harten Cannabis-Kurs der
Staatsregierung allerdings einen Dämpfer verpasst: Nach einem
Beschluss des Gerichts ist das Kiffen im nördlichen Teil des
Englischen Gartens in München vorläufig erlaubt.
Der Verwaltungsgerichtshof hob das generelle Verbot für den Konsum
von Cannabis-Produkten, das die Bayerische Schlösserverwaltung in
ihrer Parkanlagen-Verordnung ausgesprochen hatte, für den nördlichen
Bereich des Parks bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig
auf. Eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit sei dort «nicht
belastbar zu begründen», entschied das Gericht.
Ob es bereits am Montag ein Urteil im Normenkontrollverfahren geben
soll, ist unklar, die Kläger gehen aber davon aus. Eine Entscheidung
dürfte auch Auswirkungen auf staatliche Parkanlagen anderswo in
Bayern haben.
Seit Mai 2024 gilt die entsprechende Änderung der
Parkanlagenverordnungen, in der es heißt, es sei untersagt,
«Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen
einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten
E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten». Es gilt
auch für den Hofgarten in Bayreuth.
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