Maßnahmen wegen Vogelgrippe im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Wegen der Vogelgrippe müssen Geflügelhalter im Kreis
Rendsburg-Eckernförde ihre Tiere schützen. Veranstaltungen mit
gehaltenen Vögeln sind vorerst verboten.
Rendsburg (dpa/lno) - Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat eine
Allgemeinverfügung zum Schutz von Tieren vor der Vogelgrippe
erlassen, die eine Stallhaltung für Betriebe ab 50 Stück Geflügel
einschließt. Betroffen sind alle Haltungen ab 50 Stück Geflügel. Die
Tiere müssen im gesamten Kreisgebiet entweder in geschlossenen
Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden,
wie die Kreisverwaltung mitteilte.
Außerdem sind Ausstellungen, Börsen und Märkte von Geflügel oder
gehaltenen Vögeln sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel
oder gehaltenen Vögeln verboten. Die Verfügung gilt von Montag
(17.11.) an.
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