Hamburg begrüßt bundesweit geplante Lachgas-Entscheidung

Der Bundestag hat beschlossen, dass Lachgas künftig für Minderjährige

verboten ist. Hamburg hatte es zu Jahresbeginn bereits vorgemacht.
Wie reagiert die Stadt nun auf die bundesweite Entscheidung?

Hamburg (dpa/lno) - In Hamburg ist die Entscheidung des Bundestages
für ein künftig auch bundesweit geltendes Lachgas-Verbot für
Minderjährige zustimmend aufgenommen worden. In der Hansestadt sei
eine entsprechende Verordnung bereits zu Jahresbeginn erlassen
worden, sagte eine Sprecherin der Sozialbehörde der Deutschen
Presse-Agentur in Hamburg. «Daher begrüßen wir sehr, dass es jetzt zu

einer umfassenden bundesweiten Regelung kommen soll.» 

Halluzinationen, Bewusstlosigkeit und Nervenschäden

Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend ein Gesetz,
das den Erwerb und Besitz für Minderjährige verbietet. Der
Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten wird sogar
komplett untersagt. Wenn nun auch der Bundesrat zustimmt, könnte die
Regelung von Frühjahr an gelten. 

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einiger Zeit als
Partydroge auf dem Vormarsch. Der euphorisierende Stoff, der in der
Medizin als leichtes Betäubungsmittel zum Einsatz kommt, wird dabei
über Luftballons eingeatmet. Dabei kann es jedoch zu Halluzinationen
und Bewusstlosigkeit kommen, längerfristig drohen dauerhafte
Nervenschäden.

Auch die Hamburger Stadtreinigung befürwortet die Entscheidung des
Bundestags zum Verbot von Lachgas für Minderjährige. «Wir
unterstützen jede Initiative, die den Konsum von Lachgas und damit
auch die gefährliche Fehlentsorgung der Hochdruckbehälter eindämmt»
,
sagte ein Unternehmenssprecher der dpa.

Behälter können in den Müllverbrennungsanlagen explodieren

Die umstrittene Partydroge ist für die Anlagen gefährlich, weil die
Lachgasflaschen unter Druck stehen und bei Hitze explodieren können,
wenn sie noch nicht vollständig entleert sind. 

Das hat enorme Auswirkungen auf die Müllverbrennungsanlagen der
Stadtreinigung. «Nach wie vor stellt die falsche Entsorgung der
Lachgasflaschen ein erhebliches Risiko für die Betriebsfähigkeit der
Verbrennungslinien und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden in den
Verwertungsanlagen dar.»

Kampagne: Leere Kartuschen in den Gelben Sack oder Recyclinghof

Es seien in diesem Jahr bereits mehrfach Lachgaskartuschen in den
Anlagen der Stadtreinigung explodiert. Das habe zu einem
Betriebsausfall von mehreren hundert Stunden geführt. Außerdem
verursachen die explodierenden Lachgasbehälter hohe Schäden. Die
Stadtreinigung spricht von einem Schaden im Millionenbereich.

Im Mai hatte das städtische Unternehmen eine Kampagne ins Leben
gerufen, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Der Appell: Die
Lachgas-Kartuschen bitte im Gelben Sack oder auf dem Recyclinghof
entsorgen - und das vollständig entleert. Die Gasflaschen gehörten
nicht in öffentliche Papierkörbe oder den Restmüll. 

Lachgas-Verkauf an Minderjährige seit 2025 in Hamburg verboten

Gerade unter Minderjährigen ist Lachgas in den vergangenen Jahren zur
beliebten Partydroge geworden. Das Gas wird für einen kurzen Rausch
inhaliert, birgt allerdings erhebliche gesundheitliche Risiken. Seit
dem 1. Januar ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige in Hamburg
verboten.

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