Hessen führt frühes Hörscreening für alle Neugeborene ein

Mit mehr Präventionsangeboten will Hessen die Gesundheit von Kindern
und Jugendlichen stärker fördern. Was ändert sich für 13- und
14-Jährige?

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Landtag hat mit großer Mehrheit
Regelungen für mehr Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche
verabschiedet. Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz (CDU)
erklärte zu der Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes: «Wir
wollen, dass Kinder und Jugendliche in Hessen gesund aufwachsen
können und medizinisch gut versorgt werden. Dazu spannen wir den
Bogen nun noch weiter auf.» 

Für Neugeborene soll künftig schon in ihren ersten Lebenstagen
generell ein Hörscreening angeboten werden. «Früh erkannte
Hörstörungen bedeuten frühzeitige Förderung, eine bessere
Sprachentwicklung und echte Teilhabe von Anfang an», erläuterte
Stolz.

Einladungen nun auch für ärztliche Jugenduntersuchungen 

Zudem sollen Eltern auch zur Jugenduntersuchung J1 für 13- oder
14-jährige Mädchen und Jungen eingeladen werden. Bislang gibt es
Einladungsschreiben des hessischen Kindervorsorgezentrums nur zu den
Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 für Kinder. 

«Die J1-Untersuchung ist ein Moment, in dem Ärztinnen und Ärzte mit
Jugendlichen über Ernährung, Bewegung, Suchtverhalten, Sexualität
oder seelische Belastungen sprechen können», erklärte die
Gesundheitsministerin. «Und sie bietet zugleich den idealen Zeitpunkt
für die HPV-Impfung, die sehr wichtig ist, um bestimmten Krebsarten
vorzubeugen.»

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