Stallpflicht für Geflügel am Rhein nach Vogelgrippe-Funden
Stall statt Auslauf für Hühner entlang des Rheins: Was die neue
Pflicht für Geflügelhalter bedeutet - und warum Minister Hauk
trotzdem keine landesweite Maßnahme will.
Stuttgart/Heilbronn (dpa/lsw) - Nach dem Fund von weiteren toten
Wildvögeln mit Vogelgrippe verhängt das Land entlang des Rheins eine
Stallpflicht für Geflügel. Die sogenannte Aufstallungspflicht von
Mannheim bis einschließlich des Ortenaukreises gilt ab Freitag bis
vorläufig Donnerstag, 15. Januar 2026, wie das
Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mitteilte. In Abhängigkeit
der örtlichen Gegebenheiten, wie der Gewässerlage und der
Betriebssituation, werde in etwa drei Kilometer Entfernung zum
Gewässer aufgestallt. Die Tiere könnten entweder in den Stall
gebracht werden oder durch Netze geschützt werden.
Das Vorgehen sei mit der Geflügelwirtschaft und Kleintierzüchtern
abgestimmt. Betroffen davon sind nach Angaben eines Sprechers Hühner,
Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und
Gänse.
Der Grund für die Maßnahme: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat
vier verendete heimische Wildvögel entlang des Rheins (Mannheim 2,
Ortenau 2) positiv auf das Vogelgrippe Virus H5N1 getestet und fünf
weitere Tiere (Karlsruhe 1, Rastatt 3, Baden-Baden 1) werden im FLI
noch untersucht, ein Ergebnis liegt noch nicht vor, wie das
Landwirtschaftsministerium weiter mitteilte.
Ressortchef Peter Hauk (CDU) sagte: «Wir beobachten das Geschehen im
gesamten Land sehr aufmerksam und entscheiden in bewährter Weise nach
Lage und risikoorientiert die notwendigen Maßnahmen.» Man stalle in
der Regel erst auf, wenn der Seuchendruck und die Wahrscheinlichkeit
eines Eintrages hoch seien und diese Maßnahme zwingend erforderten.
Von der Stallpflicht entlang des Rheins sind laut Ministerium Gebiete
in Mannheim, im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, im Landkreis Rastatt,
im Ortenaukreis und Baden-Baden betroffen. Ab Freitag gilt sie auch
für einige Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises. Bislang gibt es die
Regelung schon für einen Bereich im Alb-Donau-Kreis und das
Stadtgebiet und den Landkreis Heilbronn.
Hauk: Vogelgrippe kann sich über Monate ziehen
Eine landesweite Stallpflicht hält das Ministerium aktuell nicht für
geboten. «Weil das Aufstallen für die Tiere auch mit Stress und
Belastungen verbunden ist, gehen wir weiterhin risikoorientiert vor»,
teilte Hauk weiter mit. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass
sich die Vogelgrippe noch über Monate bis ins Frühjahr ziehen könne
Die Vogelgrippe breitet sich seit einigen Wochen in Deutschland immer
weiter aus. Besonders betroffen sind der Osten und Norden der
Republik. In Baden-Württemberg gab es bislang einen betroffenen
Betrieb. Nördlich von Ulm mussten 15.000 Tiere getötet werden. Bei
Wildvögeln gab es bislang mehrere Fälle im Südwesten - unter anderem
im Landkreis Reutlingen, in Göppingen sowie an Rhein und Bodensee.
Wildvögel nicht anfassen
Das Virus ist bei hoher Infektionsdosis prinzipiell auch auf den
Menschen übertragbar. In Deutschland ist dem Robert Koch-Institut
zufolge noch kein H5N1-Fall bei einem Menschen bekanntgeworden, eine
Erkrankung könnte den Angaben zufolge aber schwer verlaufen. Laut FLI
besteht für die Bevölkerung jedoch derzeit kein besonderes Risiko für
schwerwiegende Erkrankungen.
Menschen sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere
Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich
dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel
handelt, soll das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt
gemeldet werden.
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