Streeck wirft Frage nach teuren Medikamenten für sehr Alte auf

Der CDU-Gesundheitspolitiker Streeck fragt: Sollen 100-Jährige
wirklich noch teure Medikamente bekommen? Seine Familiengeschichte
zeige, wie viel Geld für Therapien ausgegeben werde - oft ohne
Nutzen.

Berlin (dpa) - Der CDU-Gesundheitspolitiker und Drogenbeauftragte der
Bundesregierung Hendrik Streeck hat die Frage aufgeworfen, ob man
sehr alten Menschen noch besonders teure Medikamente verordnen
sollte. Es brauche in der medizinischen Selbstverwaltung «klarere und
verbindliche Leitlinien, dass bestimmte Medikamente auch nicht immer
ausprobiert werden sollten - es gibt einfach Phasen im Leben, wo man
bestimmte Medikamente auch nicht mehr einfach so benutzen sollte»,
sagte er in der Talksendung «Meinungsfreiheit» des Senders Welt TV.

Streeck wies beispielhaft auf Erkrankungen wie fortgeschrittene
Krebserkrankungen hin und den - offensichtlich theoretisch gemeinten
- Fall, dass eine neue Studie über Möglichkeiten herauskomme, dabei
die Sterblichkeit um zehn Prozent zu reduzieren. «Wenn man das aber
bei einer 100-Jährigen macht, dann ist die Frage: Will man wirklich
diese teuren Medikamente?», sagte der Bundestagsabgeordnete, der als
Virologe in der Corona-Zeit breiter bekannt geworden war.

Er berichtete auch von persönlichen Erfahrungen vor dem Tod seines an
Lungenkrebs erkrankten Vaters. «Es wurde in den letzten Wochen, wo er
gestorben ist, so viel Geld ausgegeben. Und es hat nichts gebracht.
Es wurden die neuesten Therapien aufgefahren. Es hat nichts gebracht.
Und er hat mehr dort ausgegeben als je in seinem ganzen Leben im
Gesundheitswesen«, sagte er und resümierte: «Das ist einfach nur die

Frage. Das gehört in die medizinische Selbstverwaltung.»

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird vom
sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Diesem Gremium
der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gehören
Vertreter der Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser und unparteiische
Mitglieder an. Patientenvertreter haben ein Mitberatungs-, aber kein
Stimmrecht.

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