Vogelgrippe weitet sich aus: Hier gilt nun eine Stallpflicht
Stallpflicht für Hühner, Enten & Co: Nach einem weiteren
Vogelgrippe-Fall müssen Geflügelhalter im Norden Baden-Württembergs
nun handeln. Was das bedeutet.
Stuttgart/Heilbronn (dpa/lsw) - Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe
verhängt das Land in der Region Heilbronn eine Stallpflicht für
Geflügel. Die sogenannte Aufstallungspflicht für das Stadtgebiet und
den Kreis gilt vom 12. November an, wie das
Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mitteilte. Das Vorgehen sei
mit der Geflügelwirtschaft und Kleintierzüchtern abgestimmt.
Betroffen davon sind nach Angaben eines Sprechers Hühner, Puten,
Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse
.
Der Grund für die Maßnahme: In den vergangenen Tagen wurden in der
Region zwei tote Wildvögel gefunden - ein Reiher bei Bad Rappenau und
eine Graugans am Breitenauer See. Das Friedrich-Loeffler-Institut
(FLI) aus Greifswald testete beide Tiere positiv auf den
Vogelgrippe-Subtyp H5N1. Wegen eines Vogelgrippe-Falls in einem
Straßburger Geflügelbetrieb gilt bereits in Teilgebieten von Kehl,
Willstätt und Neuried unter anderem eine Stallpflicht. Die Maßnahmen
im Raum Heilbronn gelten nach Angaben des Landratsamtes vorläufig bis
zum 15. Januar 2026.
Hauk: Vogelgrippe kann sich über Monate ziehen
Eine landesweite Stallpflicht hält Agrarminister Peter Hauk (CDU)
aktuell «aus fachlicher Sicht und insbesondere auch aus Gründen des
Tierschutzes» nicht für angebracht. «Die Tiere einfach mal
einzusperren hilft nicht, denn es bedeutet für sie ein hohes Maß an
Stress und ist eine große Belastung», teilte Hauk mit. Man sei noch
ganz am Anfang des Geschehens und dürfe nicht kurzfristig denken.
«Die vergangenen Jahre haben gezeigt, die Vogelgrippe kann sich noch
über Monate bis ins Frühjahr ziehen.»
Hauk plädierte für Augenmaß statt Aktionismus. «Es muss dort
aufgestallt werden, wo der Seuchendruck und die Wahrscheinlichkeit
eines Eintrages hoch ist», wird er in der Mitteilung weiter zitiert.
Dies sei im Moment in der Region Heilbronn der Fall. Geflügelhalter
können ihre Tiere dort nun entweder in den Ställen lassen - oder
Netze über den Auslaufflächen anbringen. Alle Halter im Land müssten
nun aber besonders wachsam sein und die Maßnahmen zur Biosicherheit
konsequent einhalten. Das bedeutet unter anderem, dass der Kontakt
zwischen Nutztieren und Wildvögeln verhindert werden soll.
Virus breitet sich aus
Die Vogelgrippe breitet sich seit einigen Wochen in Deutschland immer
weiter aus. Besonders betroffen sind der Osten und Norden der
Republik. Seit Anfang September wurden nach früheren Angaben des FLI
Hunderttausende Nutztiere vorsorglich getötet.
In Baden-Württemberg gab es bislang einen betroffenen Betrieb.
Nördlich von Ulm mussten 15.000 Tiere getötet werden. Bei Wildvögeln
gab es bislang eine Handvoll bestätigter Fälle im Südwesten - unter
anderem im Landkreis Reutlingen, in Göppingen sowie an Rhein und
Bodensee. Bundesweit wurde das Virus bei mehrere Hundert Wildvögeln
nachgewiesen.
Wildvögel nicht anfassen
Das Virus ist bei hoher Infektionsdosis prinzipiell auch auf den
Menschen übertragbar. In Deutschland ist dem Robert Koch-Institut
zufolge noch kein H5N1-Fall bei einem Menschen bekanntgeworden, eine
Erkrankung könnte den Angaben zufolge aber schwer verlaufen. Laut FLI
besteht für die Bevölkerung jedoch derzeit kein besonderes Risiko für
schwerwiegende Erkrankungen.
Menschen sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere
Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich
dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel
handelt, soll das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt
gemeldet werden.
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