Stallpflicht nach H5N1-Ausbruch - gut 90 Hühner tot

Stallpflicht, tote Tiere und Überwachungszonen: Die Vogelgrippe
weiter sich aus. Warum auch Hunde- und Katzenbesitzer wachsam sein
sollen.

Geiselhöring (dpa/lby) - Immer öfter verhängen Behörden nach
Vogelgrippe-Ausbrüchen in Bayern eine Stallpflicht für Geflügel
haltende Betriebe. Nach einem Ausbruch der Krankheit unter Hühnern in
Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen muss Geflügel nun im
Umkreis von zehn Kilometern im Stall bleiben. In dieser
Überwachungszone dürfen Geflügel, Geflügelfleisch und Eier vorerst

nicht aus den Beständen weggebracht und verkauft werden. 

Ende vergangener Woche waren in dem betroffenen Betrieb in
Geiselhöring 24 Hühner verendet. Bei allen bisher getesteten Tieren
sei das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 nachgewiesen worden,
berichtete ein Sprecher des Landratsamts. Deshalb seien bereits die
restlichen 69 Tiere gekeult worden.

Ausbruch auf Gnadenhof 

Dutzende Tiere wurden auch nach einem Ausbruch auf einem Gnadenhof in
Germering im Landkreis Fürstenfeldbruck getötet. Dort war das
hochpathogene Influenzavirus bei mehreren Gänsen und Hühnern
bestätigt worden. Daraufhin seien 46 Hühner, 30 Enten, 2 Gänse und 2

Nandus gekeult worden, um eine Ausbreitung der Krankheit zu
verhindern, erläuterte das Landratsamt. Zuvor waren in dem
Geflügelbestand 4 Gänse und 13 Hühner verendet. In diesem Fall sei
nach aktuellem Stand die Einrichtung von Sperrzonen nicht notwendig. 

Stallpflicht auch um Speichersee geplant

Im Landkreis Ebersberg ist hingegen nach einem Ausbruch an einem
Speichersee inzwischen eine Aufstallpflicht im Umkreis von fünf
Kilometern in Arbeit, wie eine Sprecherin des Landratsamts auf
Anfrage sagte. Dort war das Veterinäramt bereits mit Geflügelhaltern
in Kontakt, nachdem bei mehreren Wasservögeln das H5N1-Virus in der
vergangenen Woche nachgewiesen worden war.

Appell an Spaziergänger nach Fällen an Speichersee 

An dem Speichersee wurde einen Weg für Spaziergänger und Fahrzeuge
gesperrt, um eine Verschleppung des Virus zu verhindern. Die Behörden
baten zudem, den Speichersee grundsätzlich für Spaziergänge zu
meiden. Betroffen von der Erkrankung sind derzeit dort in erster
Linie Schwäne und Gänse.

Geflügelhalter zu Vorsicht aufgerufen 

Im Oktober war nach Infektionsfällen bereits auf einem Hof im
niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau eine Stallpflicht im
Umkreis von mehreren Kilometern verhängt worden. Auch dort galt ein
Beförderungsverbot von lebenden Tieren, Eiern oder Frischfleisch.
Tiere mussten im Stall bleiben. In dem Betrieb waren Hunderte Tiere
an dem Virus gestorben, der Rest wurde getötet.

Keine Ansteckung bei Menschen - dennoch Vorsichtsmaßnahmen 

Fast täglich gibt es in Bayern neue Fälle: Vergangene Woche hatte der
Landkreis Aschaffenburg zwei mit dem Virus infizierte tote Kraniche
gemeldet. Zuvor wurde das Virus vom Subtyp H5N1 bei einer verendeten
Lachmöwe im Landkreis Rosenheim festgestellt. Ende Oktober waren fünf
mit dem Virus infizierte Graugänse verendet im oberbayerischen
Landkreis Mühldorf gefunden worden. Zudem gab es im Freistaat mehrere
Verdachtsfälle.

Die Behörden wiesen erneut darauf hin, dass eine Ansteckung des
Menschen über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in
Deutschland bislang nicht bekannt ist, aber bei intensivem Kontakt
mit infiziertem Geflügel nicht komplett ausgeschlossen werden kann.
Der Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln solle daher vermieden
werden. 

Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen sollten nicht in den direkten
Kontakt mit verendeten Wildvögeln kommen. Wer Schwäne, Enten und
Gänse, aber auch Raubvögel wie Eulen und Bussarde sowie Krähenvögel

oder auch Kraniche, Störche und Reiher tot finde, solle dies 
dem zuständigen Veterinäramt melden.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite