Stabile Kassenbeiträge 2026?
Die Krankenkassen legen bald ihre Beiträge für nächstes Jahr fest.
Die Politik hat einen Orientierungswert bekanntgegeben, der
Stabilität signalisiert. Ob das zu halten ist, bleibt offen.
Berlin (dpa) - Gesetzlich Krankenversicherte können für das kommende
Jahr nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums im Schnitt
auf relativ stabile Beiträge hoffen. Das Ministerium veröffentlichte
im Bundesanzeiger den Orientierungswert für den durchschnittlichen
Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung im kommenden Jahr. Er liegt
demnach bei 2,9 Prozent, also auf dem Niveau dieses Jahres.
Bei dem Wert handelt es sich aber lediglich um eine ermittelte
Richtgröße für den Beitrag, der im Schnitt nötig ist, damit die
Kassen ihre Ausgaben decken können. Jede Krankenkasse kann für sich
entscheiden, ob und wie stark sie den Zusatzbeitrag anhebt. Das
Spektrum reicht aktuell von unter 2 bis über 4 Prozent, wie eine
täglich aktualisierte Liste des Spitzenverbandes der Krankenkassen
zeigt.
Kassen warnen vor Steigerungen
Um den Druck für Beitragsanhebungen zu mindern, hatte
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gerade ein Sparpaket von zwei
Milliarden Euro durch den Bundestag gebracht. Die Kassen warnen wegen
steigender Kosten vor dennoch nötigen Beitragsanhebungen. Werde in
den kommenden Wochen politisch nichts weiter unternommen, würden
viele Kassen gezwungen sein, ihren Zusatzbeitrag anzuheben, sagte
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. «Damit
werden die Zusatzbeiträge in 2026 im Durchschnitt auf über 3 Prozent
steigen.»
Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein
Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang dieses Jahres hatte es eine Welle
kräftiger Erhöhungen gegeben. «Da Wettbewerb unter den Kassen
herrscht, muss jede einzelne schauen, wie sie mit ihren Einnahmen und
Ausgaben wirtschaftet», sagte Warken der «Rheinischen Post». «Manch
en
gelingt das besser als anderen, und deshalb gibt es unterschiedliche
Zusatzbeiträge.»
Neben dem Zusatzbeitrag wird der eigentliche Krankenkassenbeitrag
erhoben. Dieser liegt für alle bei 14,6 Prozent des Bruttolohns.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen ihn sich.
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