Mehr Masern in Karlsruhe - Fälle auch in Rheinland-Pfalz

Nach dem Masernausbruch in Karlsruhe hat sich die Zahl der
Infizierten erhöht. Einige der Erkrankten sind in Nachbarländern. Wer
betroffen ist und wie man sich selbst gegen Masern schützen kann.

Karlsruhe (dpa) - Nach dem Masernausbruch in Karlsruhe gibt es nun
auch erste Fälle in Rheinland-Pfalz und im französischen Elsass. Die
Zahl der infizierten Menschen sei auf 27 angestiegen, einige der
Betroffenen wohnen in der Stadt Pirmasens, teilte das Landratsamt
Karlsruhe auf Anfrage mit.

Auch außerhalb der christlichen Gemeinde, in der die Krankheit
ausbrach, sei eine Familie erkrankt. Diese lebe aber mit betroffenen
Menschen in einer Hausgemeinschaft. Der Anstieg der Zahl sei
erwartbar gewesen, hieß es. Die Folgeinfektionen seien meistens bei
nicht immunen Kindern innerhalb der bislang neun betroffenen Familien
festgestellt worden. Vereinzelt seien auch Erwachsene erkrankt. 

Eine Gefahr für die Allgemeinbevölkerung wird bislang als gering
eingestuft: Eine weitere Verbreitung der Krankheit erwartet das
Gesundheitsamt lediglich in den betroffenen Familien.

Betretungsverbot, um eine Ausbreitung zu verhindern

Der erste Fall wurde dem Gesundheitsamt in Karlsruhe am 24. Oktober
gemeldet. Als Quelle habe sich eine Familie herausgestellt, in der
bereits mehrere ungeimpfte Kinder an Masern erkrankt waren - mit den
typischen Symptomen von Ausschlag, Fieber und Bindehautentzündung.
Die Familie sei mutmaßlich bei Veranstaltungen und in Räumen des
Christlichen Zentrums Karlsruhe (CZK) gewesen. 

Um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, wurde es bestimmten
Mitgliedern des CZK sowie Besuchern verboten, an den Veranstaltungen
der Freikirchen-Gemeinde teilzunehmen. Betroffen sind diejenigen, die
zwischen dem 1. und dem 26. Oktober an mindestens einer Veranstaltung
dieser Freikirche teilgenommen haben. Geimpfte oder Personen, die
schon mal an Masern erkrankt waren, sind vom Verbot ausgenommen.

Die Verfügung über das Betretungsverbot gilt bis einschließlich 20.
November. Zudem wurde für die Erkrankten eine Quarantäne mündlich
angeordnet. Weitere Maßnahmen sind vorerst nicht geplant.

Wie schütze ich mich vor einer Infektion?

Masern sind nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) eine
der ansteckendsten Krankheiten für Menschen überhaupt. Trotz einer
seit Jahrzehnten verfügbaren, sicheren und wirksamen Impfung sterben
weltweit weiterhin jährlich Zehntausende Menschen daran,
insbesondere Kinder. Im Südwesten sind Masern-Ausbrüche selten,
kommen aber vor.

Der beste Schutz vor einer Erkrankung ist die Impfung, wie der
baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne)
bereits im März betonte. Wer Kontakt zu einer erkrankten Person hatte
und ungeimpft ist, sollte innerhalb von drei Tagen die sogenannte
Riegelungsimpfung bekommen. Laut dem Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit könne das den Ausbruch möglicherweise verhindern oder den
Verlauf abschwächen.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) rät zu einer Kombinationsimpfung
gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) mit insgesamt zwei
Impfstoffdosen für Kinder. Babys und Kleinkinder sollten die erste
MMR-Impfung demzufolge im Alter von elf Monaten erhalten, die zweite
frühestens vier Wochen später.

Masernschutzgesetz

Seit März 2020 gilt in Deutschland zudem das Masernschutzgesetz. Es
sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim
Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Stiko
empfohlene Masern-Impfungen vorweisen müssen. 

So ein Nachweis soll laut Bundesgesundheitsministerium auch bei der
Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson die Regel sein. Eltern
müssen sonst mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro
rechnen.

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