Staffler: Anspruch auf Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 einzeln prüfen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sollten nach Auffassung der
Pflegebevollmächtigten nicht mehr pauschal Haushaltshilfen erhalten
können. Sie fordert eine individuelle Prüfung der Leistungen.

Berlin (dpa) - Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin
Staffler, spricht sich dafür aus, die Leistungen für Haushaltshilfen
im Pflegegrad 1 von aktuell 131 Euro im Monat künftig nicht mehr
allen Pflegebedürftigen zu zahlen. «Ob und welche Haushaltshilfe im
Einzelfall wirklich sinnvoll ist, sollte künftig bei der Begutachtung
individuell festgelegt werden», sagte die CSU-Politikerin dem
Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie erntete umgehend Kritik von
der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

«Gerade Bewegung im Alter enorm wichtig»

Staffler sagte: «Was aus meiner Sicht nicht hilfreich wäre, wenn das
Geld dazu verwendet wird, dass jemand anderes die Wohnung putzt,
während der Pflegebedürftige, für den Aktivierung möglicherweise
hilfreich wäre, nur auf der Couch hockt.» Das berge die Gefahr, noch
immobiler zu werden. «Gerade Bewegung ist im Alter enorm wichtig, um
den Kreislauf zu stärken und dem Muskelabbau entgegenzuwirken», sagte
sie. 

Bislang haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf
einen sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich -
also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr. Das gilt auch für
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1, wie das
Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite schreibt. Vor
einigen Wochen hatten Medien über Überlegungen berichtet, den
Pflegegrad 1 abzuschaffen. Hintergrund sind demnach die finanziellen
Probleme in der Pflegeversicherung. 

Staffler: Niemand will Pflegegrad 1 abschaffen

Die Pflegebevollmächtigte betonte nun, es gebe keine Pläne, den
Pflegegrad 1 abzuschaffen. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Pflegereform werde aber über dessen künftige Ausgestaltung beraten.
Bisher sei es nicht erreicht worden, höhere Pflegegrade durch
frühzeitige Unterstützung so weit wie möglich hinauszuzögern, beton
te
sie.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hält den
Vorschlag für unsinnig. «Putzen ist keine Physiotherapie. Deshalb
sind die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten für Hunderttausend
e
hilfebedürftige Menschen verletzend», sagte er der Deutschen
Presse-Agentur. Die monatlich 131 Euro würden ohnehin nicht bar
ausgezahlt. «Damit kann das Geld nur für wenige Stunden Entlastung im
Monat eingesetzt werden. Ohne Eigenleistungen wäre die professionelle
Unterstützung oft gar nicht möglich.» Mit der vorgeschlagenen
Einzelfallentscheidung würde ein «neues Bürokratiemonster»
geschaffen.

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